DGB
Aufgrund der aktuellen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die insbesondere Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern im Kita- und Grundschulalter vor enorme Herausforderungen stellen, fordert der DGB die Weiterentwicklung der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise von Kita- und Schulschließungen betroffen sind und/oder die der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr wie gewohnt nachkommen können, brauchen für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, muss insbesondere
Alle diejenigen, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten die Freistellung in Anspruch nehmen, müssen durch einen Sonderkündigungsschutz vor Entlassungen geschützt werden.
Hier können die SharePics zur Kampagne für Familiensoforthilfe heruntergeladen und dann geteilt werden.
SharePic Familiensoforthilfe (quadratisch)
SharePic Familiensoforthilfe (rechteckig)
Hier geht's zur DGB-Pressemitteilung "DGB fordert weitere Maßnahmen für Eltern" vom 22.04.2020.
Offizielle Website zu den Antragsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz: