Deutscher Gewerkschaftsbund

23.04.2020
Corona-Virus / Covid-19

DGB fordert Familiensoforthilfe für Eltern und Pflegende in der Corona-Krise

Entschädigung fortschreiben, verbessern und um Freistellungsanspruch ergänzen

DGB Sharepic Familiensoforthilfe Corona

DGB

Aufgrund der aktuellen politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die insbesondere Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern im Kita- und Grundschulalter vor enorme Herausforderungen stellen, fordert der DGB die Weiterentwicklung der Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise von Kita- und Schulschließungen betroffen sind und/oder die der Pflege ihrer Angehörigen nicht mehr wie gewohnt nachkommen können, brauchen für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Maßnahmen einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. 

Für Eltern, die von Kita- und Schulschließungen betroffen sind, muss insbesondere

  • die Verdienstausfallentschädigung für die gesamte Dauer der behördlich angeordneten Schließungen verlängert bzw. eingeführt werden
  • die Entschädigungshöhe auf mindestens 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes ohne monatliche Deckelung angehoben werden
  • die Entschädigungsleistung um einen Freistellungsanspruch ergänzt werden, der auch stunden- oder tageweise Freistellungen zulässt

Alle diejenigen, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten die Freistellung in Anspruch nehmen, müssen durch einen Sonderkündigungsschutz vor Entlassungen geschützt werden.


Hier können die SharePics zur Kampagne für Familiensoforthilfe heruntergeladen und dann geteilt werden.

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Hier geht's zur DGB-Pressemitteilung "DGB fordert weitere Maßnahmen für Eltern" vom 22.04.2020.

 


Offizielle Website zu den Antragsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz:

 


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