Deutscher Gewerkschaftsbund

23.02.2017
CEDAW-Allianz legt Alternativbericht vor

UN-Frauenrechtskommission bewertet deutschen Staatenbericht

Alternativbericht CEDAW

BMFSFJ

Am 21. Februar tagte der UN-Ausschuss für Frauenrechte (CEDAW) über den kombinierten 7./8. Staatenbericht der Bundesregierung zur Gleichstellungspolitik. Thema war auch der Ende letzten Jahres veröffentlichte Alternativbericht der CEDAW-Allianz, an dem der DGB maßgeblich beteiligt war.  

In ihrer Eröffnungsrede vor dem Ausschuss in Genf betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ, Elke Ferner: "Die Umsetzung tatsächlicher Gleichstellung nach den Vorgaben der CEDAW-Konvention von 1979, hat für die Bundesrepublik Deutschland einen hohen Stellenwert.“ Auch im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland seit Ende des letzten Berichtszeitraums (2007-2014) zog Ferner eine positive Bilanz. Sie betonte die Fortschritte in der letzten Legislaturperiode: Reform des Sexualstrafrechts, Gewaltschutz im Bereich Menschenhandel, gesetzlicher Mindestlohn, Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe in Führungspositionen, Elterngeld Plus, Familienpflegegesetz und Ausbau der Betreuungsinfrastruktur. Als weitere Meilensteine bezeichnete Ferner das jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Entgelttransparenzgesetz und das vom Bundesarbeitsministerium geplante Rückkehrrecht auf die bisherige Arbeitszeit (befristete Teilzeit).

Die Anhörung ist im Internet abrufbar: http://webtv.un.org/live/watch/-consideration-of-germany-contd-1483rd-meeting-66th-session-of-committee-on-elimination-of-discrimination-against-women/5331245953001

 

Der Alternativberichts der CEDAW-Allianz, eines Zusammenschlusses von 38 zivilgesellschaftlichen Organisationen, hingegen kritisiert, dass die Bundesregierung keine konsistente zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolge. Die neu geschaffenen gesetzlichen Grundlagen seien in ihrer Reichweite sehr begrenzt und böten keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Der Alternativbericht beklagt u.a. die ungleichen Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt an und mahnt eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen ebenso an, wie Bemühungen  zur Beseitigung der verfestigten Rollenstereotypen von Frauen und Männern in Deutschland.

Alternativbericht der CEDAW-Allianz: (www.frauenrat.de/deutsch/allgemein/cedaw-allianz.html)

Der Ausschuss überprüft und berät nun sowohl den Regierungsbericht als auch die Alternativberichte der Nichtregierungsorganisationen. Das aktuelle Monitoring der Umsetzungspolitik in Deutschland endet dann voraussichtlich im Juni mit den „Abschließenden Bemerkungen“ des UN-CEDAW-Ausschusses an die Bundesrepublik, in denen der Ausschuss konkrete Empfehlungen ausspricht.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) gehört zu den neun internationalen Menschenrechtsverträgen und ist das weltweit wichtigste Instrument zum Schutz von Frauenrechten. Es wurde 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet und von 189 der 193 VN-Mitgliedstaaten bestätigt. Deutschland hat das Übereinkommen 1985 ratifiziert.


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