Deutscher Gewerkschaftsbund

11.07.2023

Lagebild Häusliche Gewalt in Deutschland verdeutlicht starken Anstieg von Gewalt gegen Frauen

DGB fordert nachhaltige Ausstattung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch der Opfer auf sofortigen Schutz

Frau_Gewalt

DGB

Die Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser sowie BKA-Präsident Holger Münch kommentierten am 11. Juli 2023 neue Zahlen zum Lagebild Häusliche Gewalt in Deutschland.

 

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland deutlich mehr Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt lag im Jahr 2022 bei 240.547 und ist damit um 8,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen. Die Dunkelziffer liegt wohl weitaus höher. Wie groß das Dunkelfeld im Bereich von Partnerschaftsgewalt – einem zentralen Teil von Häuslicher Gewalt – sowie sexualisierter und digitaler Gewalt ist, soll die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) herausfinden. Deutschlandweit sollen 22.000 Menschen befragt werden. Ergebnisse werden 2025 vorliegen.

 

Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 80,1 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 71,1 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich.

Umso wichtiger ist es, dass die Ampelkoalition - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vollständig umsetzt und die Finanzierung des Hilfesystems sichert. Bundesfamilienministerin Paus hatte dazu angekündigt, dass die Bundesregierung eine ressortübergreifende Gesamtstrategie gegen Gewalt erarbeitet.

Jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Partnergewalt in Deutschland, so das Bundesfamilienministerium. Die GREVIO, eine unabhängige Expert*innengruppe des Europarates, kritisierte 2022 gravierende Defizite beim Schutz von Frauen hierzulande und fordert den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern. Zudem fehlen eine bundesweite Koordinierung und ein Nationaler Aktionsplan.

Der DGB fordert in seinem Beschluss „Häusliche Gewalt bekämpfen!“ eine ausreichende und nachhaltige Ausstattung von Frauenhäusern sowie einen Rechtsanspruch der Opfer auf sofortigen Schutz und die Sicherung des Lebensunterhalts.

 

Die politischen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Gewalt an Frauen sind unvermindert groß und sie müssen ohne Verzögerung angegangen werden. Denn ein Leben frei von Gewalt ist ein Menschenrecht und keine feministische Utopie.

 


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