Von Britta Jagusch
Millionen Menschen sind auf der Flucht. Die weitaus meisten Flüchtlinge retten sich in sichere Regionen im Inland oder in angrenzende Staaten. Aber auch in Europa suchen täglich Tausende Asyl, allein im Oktober wurden in Deutschland 52.730 Erstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.
flickr.com/Photo Unit (CC BY-NC 2.0)
Auch wenn unter den Flüchtlingen, die nach Europa und Deutschland kommen, deutlich mehr Männer als Frauen Asyl beantragen, sind weltweit mindestens 50 Prozent aller Flüchtlinge Frauen und Mädchen, so die UNO-Flüchtlingshilfe. Sie gelangen jedoch meist nicht nach Europa, sondern verbleiben in der Region oder den Lagern der Nachbarländer. Die Familien hoffen, dass die jungen Männer die Reise nach Europa schaffen – und ihre Angehörigen nachholen können oder aus der Ferne unterstützen. Bis Oktober waren in diesem Jahr 70 Prozent der Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre alt, über zwei Drittel aller Erstanträge wurden von Männern gestellt. Sie kommen zum Großteil aus Syrien (30,3%), Albanien (14,8%) und dem Kosovo (9,7%). Von Januar bis Oktober 2015 wurden insgesamt 205.265 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Nur 41,2 Prozent wurden davon positiv beschieden (Gesamtschutzquote). Dabei wird in der öffentlichen Diskussion der Begriff „Flüchtling“ häufig als Sammelbegriff für Personen genutzt, die sich unter sehr unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Bedingungen in Deutschland aufhalten und unterschiedlich geregelte Rechte auf Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Integrationskursen, bei der sozialen Sicherung oder für den Familiennachzug besitzen. Grundsätzlich untercheidet man:
Asylsuchende, die – auf welchen Wegen auch immer – nach Deutschland einreisen und eine Aufnahme zum Schutz vor Kriegen, Bürgerkriegen oder Verfolgung beantragen. Sie erhalten in der Zeit des Asylverfahrens eine sogenannte Aufenthaltsgestattung.
Geduldete Personen haben eine befristete Aussetzung der Abschiebung aus tatsächlichen, rechtlichen, humanitären oder persönlichen Gründen aber keinen Aufenthaltsstatus. Der Großteil von ihnen hat bereits einen Antrag auf Asyl gestellt, der aber abgelehnt wurde.
Subsidiär geschützte Personen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
Flüchtlinge mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung, sind zum Beispiel Personen, die Opfer von Menschenhandel sind und deren Anwesenheit für ein Strafverfahren erforderlich ist.
Asylberechtigten wird wegen politischer Verfolgung durch einen Staat oder eine staatsähnliche Organisationen eine Asylberechtigung zuerkannt. Das Merkmal der politischen Verfolgung knüpft an die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) an (Seite 12).
Sowie Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, denen eine „Flüchtlingseigenschaft“ zuerkannt wurde. Voraussetzung ist eine begründete Furcht vor Verfolgung aus Gründen, die in der GFK genannt werden. Zu den Gründen gehört auch eine Verfolgung wegen des Geschlechts (Seite 10). Darüber hinaus zieht das Völkerrecht eine klare Trennlinie zwischen Menschen, die zur Flucht gezwungen sind (Flüchtlinge), und Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen (Migranten).
Britta Jagusch ist Redakteurin von „frau geht vor“ und arbeitet als freie Journalistin in Frankfurt am Main.
Die Gesamtschutzquote ist der Anteil aller Asylanerkennungen, Gewährungen von Flüchtlingsschutz (Subsidiärer Schutz bzw. Flüchtlingseigenschaft) und Feststellungen eines Abschiebeverbotes innerhalb eines Zeitraums bezogen auf die Gesamtzahl der diesbezüglichen Entscheidungen im betreffenden Zeitraum.
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