Die Frauen im DGB haben zur Bundestagswahl am 26. September 2021 klare Anforderungen an die Parteien formuliert. Jetzt haben wir die Wahlprogramme daraufhin geprüft. Wer wissen will, was die Parteien für die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, in Politik und Gesellschaft tun wollen, kann sich hier kundig machen.
Unsere Analyse kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Aber die zeigt, welche Parteien die Themen der Gewerkschaftsfrauen in ihren Programm aufgreifen oder sich unsere Forderungen sogar zu eigen gemacht haben. Wir haben die Aussagen der Parteien in sechs Themenkomplexe gegliedert:
I. Umverteilen statt Vereinbaren: Sorge- und Hausarbeit umverteilen
II. Gleichberechtige Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben
III. Geschlechtergerechte Alterssicherungspolitik
IV. Steuergerechtigkeit herstellen in Paarbeziehungen, für Familien und Alleinerziehende
V. Gewalt an Frauen entschlossen und wirksam entgegentreten
VI. Geschlechtergerechte Haushalts-, Finanz- und Investitionspolitik
Frauen tragen noch immer die Hauptlast der Sorge- und Hausarbeit, egal ob bei der Kinderbetreuung, der Hausarbeit oder der Pflege von Angehörigen. Der Gender Care Gap beträgt 52 Prozent, bei Paaren mit Kindern sogar 83 Prozent. Für das Mehr an Sorge verkürzen Frauen oftmals ihre Erwerbsarbeit. Sie sind häufiger in Teilzeit beschäftigt und arbeiten im Schnitt 8,2 Stunden weniger als Männer. Die Folgen sind ein niedrigeres Einkommen, weniger berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsperspektiven sowie ein höheres Armutsrisiko.
Im Mittelpunkt der gleichstellungspolitischen Vorhaben der künftigen Bundesregierung muss die Umverteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit stehen. Die Frauen im DGB fordern:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
CDU und CSU wollen Zeitwertkonten praktikabler gestaltet und deren Verbreitung fördern, um sie auch in der Familienphase nutzbar zu machen. Auch staatliche Fördermittel sollen auf Familienzeitkonten gebucht werden können. (S. 76) Dem Recht von Eltern (und Kindern) auf qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die verlässlich und dem Bedarf angemessen ist, will die Union durch Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Qualität auch über 2022 hinaus gerecht werden.
CDU und CSU wollen das Elterngeld stärken und mehr Väter zur Nutzung ermutigen. Deswegen planen sie eine Ausweitung der Partnermonate um weitere zwei auf insgesamt 16 Monate. Außerdem soll das Elterngeld digital beantragt werden können. (S. 75f)
Pflege betrachtet die Union als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Rahmenbedingungen verbessert werden sollen durch gut organisierte, leistungsfähige, berechenbare, zuverlässige und bedarfsgerechte Angebotsstrukturen. (S. 67) Familiäre Pflege soll eine noch gezieltere und flexiblere Unterstützung erfahren durch Zusammenfassung der bisherigen Leistungen für Angebote der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Betreuungsleistungen zu einem Budget.(S. 68) Stationäre Pflegeeinrichtungen sollen für Pflegebedürftige in ihrem Umfeld passgenaue Unterstützungsleistungen erbringen dürfen, Länder und Kommunen bei der Umsetzung quartiersbezogener Versorgungskonzepte unterstützt werden. (S. 69)
Nach Auffassung der Union soll die steuerliche Berücksichtigung und Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen soll zur Entlastung von Familien verbessert werden. (S.72)
Wir wollen das bestehende Instrument der Zeitwertkonten praktikabler gestalten und als Familienzeitkonten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzbar machen. Dieses Konzept hat sich bereits bewährt, weshalb wir seine Verbreitung weiter fördern wollen. (…) Eltern sollen angesparte Zeiten einsetzen können, um in der Familienphase ohne finanzielle Nachteile weniger zu arbeiten. Auch staatliche Fördermittel sollen auf Familienzeitkonten gebucht werden können. (S.76)
Gerade Beschäftigte mit Kindern wollen ihre Arbeitszeiten zunehmend flexibler gestalten oder von zu Hause arbeiten. Dies ist auch im Interesse der Arbeitgeber. Wir wollen die Flexibilitätsspielräume zugunsten beider Seiten ausweiten und dabei den Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter stärken. (S.76)
Eltern und Kinder haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die verlässlich und dem Bedarf angemessen ist. (S. 79)
Wir werden den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Qualität auch über 2022 hinaus weiter fördern. Damit helfen wir Kindern in ihrer Entwicklung und unterstützen Eltern bei der Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Wir werden die Einrichtungen der frühen Bildung zu qualitativ hochwertigen Bildungsorten weiterentwickeln und so einen zentralen Beitrag leisten, um Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln. (S.80)
SPD
Die SPD will Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter verteilen (S. 39) und plädiert für Arbeitszeiten, die Zeit für Familie geben (S. 29). Daher möchte sie z.B. durch den Ausbau von Brückenteilzeit mehr Beschäftigte erreichen (S. 28). Gewerkschaften will die SPD unterstützen, insbesondere wenn sie für eine Absenkung der Arbeitszeit streiten (S.28).
Die SPD plädiert für ein „Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit“, in dem bestehende Leistungen weiterentwickelt und ergänzt werden: Einführung einer sozial abgesicherten Elternschaftszeit von zwei Wochen direkt nach Geburt eines Kindes für Väter bzw. Co-Elternteile; Ausbau des Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus zu einer flexiblen, mit bis zu 900 Euro monatlich geförderten Familienarbeitszeit von bis zu zehn Monaten bis zum achten Lebensjahr eines Kindes; Erhöhung der Zahl an Kinderkrankentagen auf 20 pro Kind, Jahr und Elternteil als neues Elterngeld akut; Schaffung einer Familienpflegezeit mit einer Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Pflegende für die Dauer von 15 Monaten (pro Pflegbedürftigen ab Pflegegrad 2) bei einer Mindestarbeitszeit von 15 bis 20 Stunden. (S.39)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf will die SPD durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erleichtern (S.41).
Die Pflegeinfrastruktur wollen die Sozialdemokrat*innen bedarfsgerecht ausbauen, eine Vollversicherung als Bürgerversicherung einführen und die Rechtsunsicherheit der 24-Stunden-Pflege klären (S.36). Haushaltsnahe Dienstleistungen sollen gefördert, Schwarzarbeit in der Branche bekämpft und Angebote auf Geringverdienende ausgerichtet werden (S.36). Dienstleistungszentren (DLZ) sollen zum Dreh- und Angelpunkte bestehender und neu zu schaffender Angebote werden und medizinische und haushaltsnahe Dienstleistungen vermitteln (S.36).
Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer*innen ihre geleisteten Arbeitsstunden auf Langzeitkonten ansparen. Allerdings besteht bislang kein rechtlicher Anspruch darauf und nur ein kleiner Teil der Unternehmen und Arbeitnehmer*innen nutzt Langzeitkonten. Wir werden das Instrument zu einem persönlichen Zeitkonto weiterentwickeln, um zusätzlich individuelle Gestaltungsmöglichkeiten entlang des Lebenslauf zu schaffen. (S.37)
Wir werden ein Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit einführen. Die erste Säule sind zwei Wochen Elternschaftszeit direkt nach Geburt eines Kindes, auf die jeder Vater bzw. der/die Partner* in kurzfristig und sozial abgesichert Anspruch hat. Die zweite Säule ist die Familienarbeitszeit, mit der wir den derzeitigen Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus zu einer flexiblen, geförderten Elternteilzeit nach dem ersten Lebensjahr eines Kindes ausgebaut werden. Wenn in Paarfamilien beide Elternteile gleichzeitig oder Alleinerziehende etwas weniger als Vollzeit arbeiten, sollen sie zukünftig je zehn Monate ElterngeldPlus erhalten – mindestens 200 und höchstens 900 Euro. (…) Die dritte Säule ist die dauerhafte Ausweitung der pandemiebedingt erhöhten Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Kind, Jahr und Elternteil (als „Elterngeld akut“) - bei mehr als zwei Kindern maximal 45 Tage pro Elternteil und 90 Tage für Alleinerziehende. (…) Darüber hinaus soll künftig auch anderer kurzzeitiger Betreuungsbedarf über das „Elterngeld akut“ organisiert werden können. (…) Unser Modell der Familienpflegezeit ist die vierte Säule. (…) Das bedeutet: 15 Monate Anspruch auf Unterstützung (Lohnersatz) bei einer Arbeitszeitreduzierung für jeden nahen Angehörigen ab Pflegegrad 2, auf mehrere Pflegepersonen aufteilbar mit einer Mindestarbeitszeit von 15 bis 20 Stunden. (S.39)
Der Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot im Grundschulalter ist ein wichtiger Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und zudem für viele Eltern der notwendige nächste Schritt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf den sie dringend warten. (S.41)
Bei Pflegebedürftigkeit wollen viele in der eigenen Wohnung bleiben. Dabei sind sie oft auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen. Dabei entsteht viel Rechtsunsicherheit zu den wechselseitigen Pflichten und Rechten. Wir werden bei der Pflege und der Hilfe im Alltag für Klarheit sorgen. (S.36)
Wir werden im Rahmen eines Modellprojektes des Bundes Dienstleistungszentren (DLZ) in kleinen Städten und Gemeinden schaffen, in denen medizinische und haushaltsnahe Dienstleistungen vermittelt werden. Die DLZ erkennen darüber hinaus fehlende Angebote und schaffen in Kooperation mit dem sozialen Arbeitsmarkt und den vorhandenen Anbietern Abhilfe. (S. 36)
Wir werden durch eine besondere Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, älteren Menschen helfen, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben, Schwarzarbeit bekämpfen und den Personen, die ohne Sozialversicherung in den privaten Haushalten arbeiten, eine Absicherung bei Arbeitsunfällen oder Krankheit geben. Diese Förderung soll so ausgerichtet sein, dass sie auch von Geringverdiener*innen in Anspruch genommen werden kann. (S.36)
FDP
Die FDP plädiert für ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeiten sowie flexibleren Absprachen bei Ruhezeiten, die in Betriebsvereinbarungen oder Tarifvertrag rechtlich gesichert werden. (S.32)
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben will die FDP stärken, frühkindliche Bildung durch bessere und standardisierte Betreuungsschlüssel sowie hochwertige Bildungsinhalte verbessern. (S.16) Betriebskindergärten sollen steuerlich gefördert, der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Ende des Mutterschutzes garantiert, Betreuungszeiten flexibilisiert und Betreuungskosten steuerlich absetzbar gestaltet werden. (S.32)
Die FDP möchte das Elterngeld entbürokratisieren, digitalisieren und flexibilisieren sowie die Partnermonate auf drei Monate ausweiten. Die Mindest- und Maximalbeträge sollen im Sinne partnerschaftlicher Anreize erhöht werden (S. 40). Analog zum Mutterschutz soll ein „Partnerschutz“ von zehn bezahlten Arbeitstagen rund um die Geburt des Kindes eingeführt werden. (S.33) Die FDP spricht sich für das „Wechselmodell“ als gesetzliches Leitbild nach einer Trennung der Eltern aus. (S. 43) Leistungen wie Betreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollen besser steuerlich abgesetzt werden können. (S.40)
In der Pflege fordert die FDP eine bedarfsgerechte Versorgung durch Instrumente wie „Pflegepersonal-Regelung 2.0“ und einen Qualifikationsmix. Kurzzeitpflegeplätze sollen ausgebaut und durch ein Onlineregister vermittelt, pflegende Angehörige durch Beratungsangebote unterstützt werden. Ein „liberales Pflegebudget“ soll allen Menschen ermöglichen, über die Hilfen selber zu entscheiden. In ihm sollen die Leistungsansprüche der Pflegegrade zusammengefasst und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. (S.39) Die Pflegeversicherung als Teilleistung soll bestehen bleiben und durch Kapitaldeckungselemente ergänzt werden. Analog zur Rente soll die Pflege in einem Drei-Säulen-Modell aufgebaut sein: soziale Pflegeversicherung, private Vorsorge und eine ausgebaute betriebliche Vorsorge. (S.40)
Wir Freie Demokraten fordern mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Die Summe der täglich not-wendigen Ruhezeit bleibt bestehen. Hierbei werden flexible Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung rechtssicher ermöglicht. (S.32)
Dazu wollen wir Betriebskindergärten auch steuerlich fördern, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung auch in der Praxis und perspektivisch ab dem Ende des Mutterschutzes garantieren, die Betreuungszeiten flexibilisieren und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten ermöglichen. (S.32)
Wir Freie Demokraten wollen das Elterngeld entbürokratisieren und digitalisieren sowie den Partnerschaftsbonus flexibilisieren. Ungerechtigkeiten wie beim Insolvenzgeld oder bei Mischeinkünften wollen wir abbauen. Auch das „ElterngeldPlus“ und den Partnerschaftsbonus passen wir der Lebensrealität der Familien an. (…) Wir Freie Demokraten wollen den Rechtsanspruch auf „Partnermonate“ beim Elterngeld auf drei Monate verlängern. Damit erhöht sich die Bezugsdauer auf maximal 15 Monate. Das gilt auch für Alleinerziehende. Die Mindest- und Maximalbeträge wollen wir erhöhen, auch als Inflationsaus-gleich. Dadurch wollen wir Anreize für eine ausgewogenere Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Elternteilen schaffen. (S.40)
Wir Freie Demokraten fordern die Einführung eines „Partnerschutzes“ analog zum „Mutterschutz“. Nach der Geburt eines Kindes hat der andere Elternteil das Recht, zehn Arbeitstage in Partnerschutz zu gehen. Dieser darf auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeit-dauer. Alleinerziehende haben das Recht, eine andere Person für den Partnerschutz zu benennen (zum Beispiel Familienangehörige). (S.33)
Wir Freie Demokraten fordern den Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Denn pflegende Angehörige sind eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Sie benötigen dringend mehr Unterstützung und niedrigschwellige Beratungsangebote. Kurzzeitpflegeplätze sollten über ein Online-Register einsehbar sein. Insbesondere zur Unterstützung der Betreuung von Menschen mit Demenz braucht es mehr aufsuchende Beratung und den Ausbau demenzfreundlicher Quartiere. Und auch in der häuslichen Versorgung kann mit digitalen Anwendungen und Telepflege eine Entlastung geschaffen werden. Gerade in ländlichen Gebieten könnten wir dadurch eine gute Versorgung im gewohnten Umfeld länger möglich machen. (S.39)
Wir Freie Demokraten fordern die Einführung des Liberalen Pflegebudgets. Jede Person soll selbst entscheiden können, welche Hilfe und Leistungen bei der Gestaltung des Alltags am besten sind. Dazu wollen wir alle Leistungsansprüche der jeweiligen Pflegegrade in ein monatliches Pflegebudget überführen, über das unbürokratisch und transparent verfügt werden kann. (S. 39f.)
Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. (S.40)
DIE LINKE
Um die Arbeit gerechter zu verteilen und die Lebensqualität für alle zur erhöhen, plädiert DIE LINKE für ein neues Normalarbeitsverhältnis in kurzer Vollzeit mit 30 Stunden pro Woche (S.17) und unterstützt die Gewerkschaften in ihrem Kampf für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung. (S.102)
Sie strebt gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen mit flexiblen Öffnungszeiten an und will die Betreuungsangebote ausbauen. (S.29) Ein Kitaqualitätsgesetz soll die Belange von Kindern und Beschäftigten in den Mittelpunkt rücken und einen bundesweit einheitlichen Betreuungsschlüssel festlegen. Allen Eltern sollen die Kommunen ein Angebot für einen Kitaplatz unterbreiten, alle Kinder dort täglich kostenlos ein warmes Essen erhalten. (S.47) Den Rechtsanspruch will DIE LINKE mit schnellen und erheblichen Investitionen in den Ausbau von Einrichtungen sowie in die Ausbildung und Einstellung von Personal einlösen. Jede*r Schüler*in soll eine Ganztagsschule besuchen können. (S.48)
Den individuell und nicht übertragbaren Elterngeldanspruch will DIE LINKE auf 12 Monate pro Elternteil (bzw.24 Monate für Alleinerziehende) verlängern. Der Mindestbetrag soll beim Elterngeld auf 400 Euro und beim Elterngeld Plus auf 200 Euro angehoben werden, wobei keine Anrechnung auf Transferleistungen erfolgen soll. (S.29) Eingeführt werden soll ein zusätzlicher Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. (S.30) Für gesetzlich versicherte Elternteile sollen die Kinderkrankentage dauerhaft um zehn weitere Tage je Kind und für Alleinerziehende um zusätzlich zwanzig Tage je Kind verlängert werden, was auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs sowie Soloselbstständige und Freiberufler*innen wirksam werden soll. (S.29)
Nach den Plänen DER LINKEN sollen alle Beschäftigten beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich erhalten. Für eine Freistellung berufstätiger pflegender Angehöriger mit Lohnersatz bei längerer häuslicher Pflege will DIE LINKE ein Konzept entwickeln. (S.35) Wohnortnahe, nicht kommerzielle und von einer Solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckte professionelle Tages- und Kurzzeitpflege sowie unbürokratisch zugängliche Entlastungsangebote sollen Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige entlasten, ausgebaut und zusammengeführt werden. (S.34) Notwendige häusliche Betreuung muss nach Auffassung DER LINKEN auf dem Boden des geltenden Arbeitsrechts neu gestaltet werden. Die Schwellenwerte im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz will DIE LINKE abschaffen. (S.35)
Es ist Zeit für ein neues Normal-arbeitsverhältnis. (…) Wenn die Arbeit gerechter verteilt wäre, könnten statt Überstunden und Dauerstress über eine Million Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit mit 30 Stunden pro Woche geschaffen werden. Eine solche Umverteilung der Arbeitszeit erhöht die Lebensqualität für alle. (S.17)
Mit der sozialökologischen Investitionsoffensive und einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung in Richtung der kurzen Vollzeit (28 bis 35 Stunden bei vollem Lohn- und notwendigem Personalaus-gleich) schaffen wir sichere und sinnvolle Arbeit für alle und mehr Zeitwohlstand. (S.59)
Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle – und zwar für alle! Deshalb streiten wir für eine Gesellschaft, in der alle Tätigkeiten und Bedürfnisse zu ihrem Recht kommen und nicht die Erwerbsarbeit den Takt vorgibt. DIE LINKE unterstützt die Gewerkschaften in ihrem Kampf für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mit einer 30-Stunden-Woche, die zum Beispiel auch in Form einer Viertagewoche ausgestaltet werden könnte. (S.102)
Gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung für Kinder aller Altersgruppen: Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen, die flexible Öffnungszeiten haben, damit eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist. (…) Die öffentlichen Betreuungs-angebote, insbesondere für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, müssen ausgebaut werden, damit ihr Rechtsanspruch auf pädagogische Förderung eingelöst werden kann. (S.29)
Wir brauchen ein Kitaqualitätsgesetz, das beim Kitaausbau die Belange der Kinder und der Beschäftigten in den Mittelpunkt rückt: DIE LINKE fordert einen bundesweit einheitlichen Betreuungsschlüssel in Kindertagesstätten von mindestens eine*r anwesenden Erzieher*in auf maximal drei Kinder im Alter bis zu drei Jahren und mindestens eine*r Erzieher*in auf maximal acht Kinder ab drei Jahren. (…) Allen Eltern muss von der Kommune ein Angebot für einen Kitaplatz unter-breitet werden. Alle Kinder sollen täglich kostenloses gesundes, warmes Essen erhalten, wie es in einigen Städten bereits praktiziert wird. Wir brauchen dringend mehr Erzieher*innen für eine gute Bildung. (S.47)
Der Rechtsanspruch lässt sich nur mit schnellen und erheblichen Investitionen in den Ausbau von Einrichtungen und die Ausbildung und Einstellung von mehr Personal einlösen. (…) Jede*r Schüler*in muss die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule zu besuchen, idealerweise eine Gemeinschaftsschule. (S.48)
Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, wollen wir den Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil (bzw.24 Monate für Alleinerziehende) verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. (…) Außerdem wollen wir den Mindestbetrag des Elterngelds auf 400 Euro und beim Elterngeld Plus entsprechend auf 200 Euro anheben. (…) Keine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen. (S.29)
Wir wollen einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Eltern-teil nach der Geburt des Kindes. (S.30)
Aufgrund der Coronapandemie wurden die Kinderkrankentage befristet bis Ende 2021 für gesetzlich versicherte Elternteile um zehn weitere Tage je Kind und für Alleinerziehende um zusätzlich zwanzig Tage je Kind verlängert. Wir wollen eine dauerhafte Verlängerung der Kinderkrankentage. Das muss auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs, Soloselbstständige und Freiberufler*innen gelten! (S.29)
Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Auch bei längerer Übernahme häuslicher Pflege müssen Pflege und Beruf vereinbart und Armut verhindert werden können. Gemeinsam mit den Interessenvertretungen pflegender Angehöriger, Sozialverbänden und Gewerkschaften entwickelt DIE LINKE ein Konzept für eine Freistellung berufstätiger pflegender Angehöriger und Zugehöriger mit Lohnersatz. (S.35)
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflegebedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind wohnortnahe, nicht kommerzielle und von einer Solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckte professionelle Tages- und Kurzzeitpflege sowie unbürokratisch zugängliche Entlastungsangebote. Sie müssen ausgebaut und zusammen-geführt werden. (S.34)
Die gesundheitliche und pflegerische Versorgung muss wohnort- und patientennah sichergestellt und zur kommunalen Pflichtaufgabe gemacht werden. (S.111)
Eine Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags durch häusliche Betreuung, die dafür notwendig ist, muss auf dem Boden des geltenden Arbeitsrechts neu gestaltet werden. (S.35)
Die Schwellenwerte im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz wollen wir abschaffen. (S.35)
Bündnis 90/DIE GRÜNE
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors die Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen verbessern, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen,. Das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen Bündnis 90/DIE GRÜNEN ab. (S.44) Sie plädieren für mehr Mitsprache bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. (S.43) Ein echtes Recht auf die Rückkehr in Vollzeit soll auch für kleinere Betriebe gelten. (S.45)
Mit einem Bundesqualitätsgesetz wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Spitzenqualität in den Betreuungseinrichtungen sorgen, u.a. durch Mindeststandards für den Betreuungsschlüssel. Damit alle Kinder einen Platz in einer guten und inklusiven KiTa bekommen können, wollen sie das Engagement des Bundes beim Platzausbau weiterführen und verstärken. Zudem soll die KiTa auch den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Eltern gerecht werden. Der individuelle Rechtsanspruch für jedes Grundschulkind auf Ganztagsbildung und -betreuung soll mit Qualitätsstandards umgesetzt werden entlang des Leitbildes integrierter Ganztagskonzepte für eine umfassende Persönlichkeitsbildung sowie mit einem Programm zur Förderung einer integrierten, professionsübergreifenden Schulentwicklung begleitet und gefördert werden. (S.61)
Mit der KinderZeit Plus wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten, von denen je Elternteil acht Monate nicht übertragbar sind und weitere acht Monate flexibel aufgeteilt werden können. Bei Nutzung in Teilzeit soll sich der Bezugszeitraum entsprechend verlängern. Neben dem Mutterschutz wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld soll auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil verlängert werden, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Die Altersgrenze soll auf 14 Jahre ansteigen, ein ärztliches Attest erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes verpflichtend werden. (S.41)
Mit der PflegeZeit Plus wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN für alle pflegenden Erwerbstätigen durch eine Lohnersatzleistung bei dreimonatigem Vollausstieg und dreijährigem Teilausstieg pflegebedingte Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedern. Statt weiterer Großeinrichtungen streben sie mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen an, zum Beispiel Angebote der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder Pflege-Wohngemeinschaften. Für Quartierspflege sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und den Kommunen eine verbindliche Pflegebedarfsplanung ermöglicht werden. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen. Leistungen der Pflegeversicherung sollen bedarfsgerecht, wohnformunabhängig und als persönliches Budget verfügbar sein. (S.52) Für die Arbeit von migrantischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen gesetzlichen Rahmen entwickeln, der Rechte und Pflichten für beide Seiten (Pflegehaushalt und Carebeschäftigte) definiert. (S.53)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. (S.45) Familienunterstützende Dienstleistungen sollen gefördert werden, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. (S.42)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen die Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen verbessern. Dafür soll die starre Vollzeit umgestaltet werden mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors. Insbesondere die Sozialpartner sollen unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen Bündnis 90/DIE GRÜNEN ab. (S.44)
Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. (S.43)
Von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt Betroffene wollen wir stärken, unter anderem (…) durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in Vollzeit, das auch für kleinere Betriebe gilt. (S.45)
Mit einem Bundesqualitätsgesetz sorgen wir dafür, dass Spitzenqualität in die Einrichtungen kommt, denen wir unsere Kleinsten anvertrauen. Diese Spitzenqualität muss sich auch in einer entsprechenden Infrastruktur abbilden. (…) Deshalb wollen wir mit Mindeststandards sicherstellen, dass sich Erzieher*innen und andere pädagogische Fachkräfte um höchstens vier unter Dreijährige oder neun Kinder ab drei Jahren gleichzeitig kümmern. (…) Darüber hinaus müssen sie genügend Zeit für Vor- und Nachbereitung, Zusammenarbeit mit Familien, Netz-werkarbeit im Sozialraum und Fortbildungen haben. (…) Damit alle Kinder einen Platz in einer guten und inklusiven KiTa bekommen können, wollen wir das Engagement des Bundes beim Platzausbau weiterführen und verstärken. Der KiTa-Platz muss den Lebens- und Arbeitsrealitäten von Eltern gerecht werden. Auch bei Schicht- und Wochenendarbeit muss es Angebote geben. (S.61)
Unser Ziel ist, einen individuellen Rechtsanspruch für jedes Grundschulkind auf Ganztags-bildung und -betreuung mit Qualitätsstandards umzusetzen (…) Leitbild sind integrierte Ganztagskonzepte für eine umfassende Persönlichkeitsbildung. (…) Um alle Grundschulen auf ihrem Weg zu inklusiven Orten der Ganztags-bildung zu unterstützen, werden wir ein Begleitprogramm zur Förderung einer integrierten, professionsübergreifenden Schulentwicklung auf den Weg bringen und damit Koordinierungs-stellen fördern. (S.61)
Mit der KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: Pro Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Wird die KinderZeit Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend den Bezugszeitraum. Sie kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden. (…) Niemand soll sich zwischen Kind und Job, Ausbildung oder Studium entscheiden müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. (…) Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes verpflichtend. (…) Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. (S.41)
Deshalb wollen wir Menschen, die Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit Plus besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine Lohnersatzleistung bei dreimonatigem Vollausstieg und dreijährigem Teilausstieg, die pflegebedingte Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert.(S.52)
Statt weiterer Großeinrichtungen sind mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen nötig, zum Beispiel Angebote der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder Pflege-Wohngemeinschaften (…). Gerade im ländlichen Raum können Community Health Nurses wie früher die Gemeindeschwestern eine große Stütze sein. So wird die Pflege auch für Angehörige einfacher. Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Quartierspflege schaffen und den Kommunen ermöglichen, eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen, um das Angebot an Pflege vor Ort zu gestalten. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen. (S.52)
Leistungen der Pflegeversicherung sollen bedarfsgerecht, wohnformunabhängig und als persönliches Budget verfügbar sein. (S.52)
Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. (S.45)
Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. (S.42)
Für die Arbeit von migrantischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften wollen wir einen gesetzlichen Rahmen entwickeln, der Rechte und Pflichten für beide Seiten (Pflegehaushalt und Carebeschäftigte) definiert. (S.53)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!
Frauen verdienen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer. Sie arbeiten häufiger in niedrig bezahlten Branchen ohne Tarifbindung, öfter in sozial nicht abgesicherten Minijobs und werden bei der Weiterbildungen und der Vermittlung digitaler Kompetenzen weniger berücksichtigt. Auch beim Aufstieg in Führungspositionen sind Frauen noch immer benachteiligt.
Daher muss die künftige Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben endlich verwirklichen. Die Frauen im DGB fordern:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
Um die Beschäftigte mit Zukunftskompetenzen auszustatten, wollen CDU und CSU das Bundesprogramm Bildungsprämie ausbauen sowie Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel mit passgenauen Informations- und Beratungsangeboten zur Weiterbildung unterstützen. (S.81)
CDU und CSU möchten künftig möglichst vielen Beschäftigten mobile Arbeit ermöglichen und setzen dabei auf sozialpartnerschaftliche Regelungen der Tarifvertrags- und Tarifparteien. Die Flexibilitätsspielräume von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen ausgeweitet und der Arbeits- und Gesundheitsschutz weiter gestärkt werden. (S.76) Im Zusammenhang mit sicheren IT-Lösungen plädiert die Union für diskriminierungs-freie Algorithmen. (S.181)
Um die geschlechtsspezifische Lohn- und Rentenlücke beseitigen zu beseitigen, will die Union die Unterschiede in der Altersvorsorge von Frauen und Männern genauso angehen wie das Einkommensgefälle bei gleicher Arbeit. Das Entgelttransparenzgesetz soll weiter evaluiert und falls nötig überarbeitet werden. (S.79)
In den Gesundheitsberufen und der Pflege wollen CDU und CSU die Aus- und Weiterbildung stärken und die Reform der Berufsgesetze vollenden, das Schulgeld abschaffen und eine allgemeine, bundesweite Ausbildungsvergütung einführen. (S.64)
Die Unionsparteien wollen die Minijobgrenze von 450 Euro auf 550 Euro im Monat erhöhen und diese Grenze mit Blick auf die Entwicklung des Mindestlohns regelmäßig überprüfen. (S. 38)
Um mehr junge Frauen in Ausbildung oder Studium im technisch naturwissenschaftlichen Bereich (MINT) zu bringen, wollen CDU und CSU weiter gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft dafür werben, dass sich junge Menschen für naturwissenschaftlich-technische Berufe entscheiden. Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten, sowie unterstützende Beratungsleistungen sollen aufgezeigt werden. Kooperationen von Hochschulen mit kommunalen Einrichtungen bei der Kinderbetreuung sollen unterstützt werden, um mehr junge Menschen für eine wissenschaftliche Karriere zu gewinnen. (S.79)
Die Chancengleichheit will die Union weiter verbessern und sich für mehr Familienfreundlichkeit auch in Führungspositionen einsetzen. (S. 79) Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gemäß der gerade beschlossenen Reform eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen zu verwirklicht werden. Niemand soll wegen der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen benachteiligt werden. Im öffentlichen Dienst sollen diese Zeiten besser als bisher bei Beförderungen und Bewerbungen als Qualifikation berücksichtigt werden. (S.102)
Um die Beschäftigten mit den benötigten Zukunftskompetenzen auszustatten, wollen wir das Bundesprogramm Bildungsprämie ausbauen. Zudem unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel mit passgenauen Informations- und Beratungsangeboten zur Weiterbildung. Eine entsprechend vorausschauende Forschung zur Kompetenzentwicklung werden wir fördern. (S.81)
Wir wollen auch künftig möglichst vielen Beschäftigten die mobile Arbeit ermöglichen und setzen auf sozialpartnerschaftliche Regelungen der Tarifvertrags- und Betriebsparteien, die mobiles Arbeiten ermöglichen und den Arbeitsschutz gewährleisten. (S. 76)
Wir wollen, dass Deutschland Weltmarktführer für sichere IT-Lösungen und attraktiver Standort für innovative Unternehmen der Cybersicherheit wird. Dazu gehören (…) diskriminierungsfreie Algorithmen. (S.181)
Unser Ziel ist es, geschlechterspezifische Lohn- und Rentenlücken zu beseitigen. Wir gehen die Unter-schiede in der Altersvorsorge von Männern und Frauen genauso an wie das nicht akzeptable Einkommensgefälle bei gleicher Arbeit. Wir werden die Wirkung des Entgelttransparenzgesetzes weiter evaluieren und es, falls nötig, überarbeiten. (S. 79)
In den Gesundheitsberufen und in der Pflege werden wir die Aus- und Weiterbildung stärken und die Reform der Berufsgesetze vollenden. Die auf den Weg gebrachte Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheits-berufen und die Einführung einer allgemeinen Ausbildungsvergütung wollen wir zügig umsetzen. (S.64) Es ist wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen für alle in der Pflege Beschäftigten zu schaffen, die insbesondere auch eine verlässliche Gestaltung der Dienstpläne umfassen. (S.69)
Minijobs bedeuten Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vieler mittelständischer Betriebe. Wir werden die Minijobgrenze von 450 Euro auf 550 Euro pro Monat erhöhen und diese Grenze mit Blick auf die Entwicklung des Mindestlohns regelmäßig überprüfen. (S.38)
Junge Frauen sind heute so gut ausgebildet wie nie zuvor. Dennoch ergreifen vergleichsweise wenige eine Ausbildung oder ein Studium im technisch naturwissenschaftlichen Bereich (MINT). Das soll sich ändern. Wir wollen daher weiter gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft dafür werben, dass sich junge Menschen für naturwissenschaftlich-technische Berufe entscheiden. Hierzu wollen wir ihnen Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten aufzeigen und sie mit Beratungsleistungen unterstützen. (S.79)
Wir wollen die Chancengleichheit weiter verbessern. Wir werden uns für mehr Familienfreundlichkeit auch in Führungspositionen einsetzen. (S.79)
Wir setzen uns dafür ein, im öffentlichen Dienst bis 2025 gemäß der gerade beschlossenen Reform eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen zu verwirklichen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll auch im öffentlichen Dienst sichtbar sein. Wir werden auch dafür sorgen, dass keine Frau und kein Mann wegen der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen benachteiligt wird. Im öffentlichen Dienst sind diese Zeiten besser als bisher bei Beförderungen und Bewerbungen als Qualifikation zu berücksichtigen. Damit wollen wir die Familien-freundlichkeit im Land verbessern (S. 102)
SPD
Ein Recht auf Weiterbildung in allen Lebensphasen soll nach den Vorstellungen der SPD Beschäftigten in einer sich digitalisierenden Arbeitswelt berufliche Perspektiven ermöglichen (S. 31), finanziert durch geförderte Bildungs(teil)zeit. (S.32). Um berufliche und akademische Bildung besser zu verzahnen, will sie das duale Studium besser fördern und den Weg der Gebührenfreiheit bei der Aufstiegsfortbildung fortsetzen. (S. 31)
Die SPD will einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten schaffen, verbunden mit einem Recht auf Nichterreichbarkeit, technische Ausstattung sowie Unfallversicherungsschutz. (S. 29). Auch auf Plattformen sollen Arbeitnehmer*innenrechte gelten (S.29). Algorithmen sollen nachweislich diskriminierungsfrei sein und überprüft werden. (S.42)
Das Entgelttransparenzgesetz will die SPD weiterentwickeln und Unternehmen sowie Verwaltungen verpflichten, Löhne im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren zur Beseitigung von Ungleichheit festzulegen. Auch auf EU-Ebene will sich die SPD für die Paytransparency Richtlinie der EU einsetzen. (S. 42).
Zur Stärkung der Tarifbindung will sie SPD die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträge erleichtern, ihre Geltung auch bei Betriebsübergängen sicher stellen und im Rahmen eines Bundestariftreuegesetzes die öffentliche Auftragsvergabe auf Unternehmen beschränken, die nach Tarif zahlen. (S.27)
In den Berufen der Gesundheit, Pflege und Erziehung will die SPD die vollschulische Ausbildungen dual ausgerichtet werden, um die kostenfrei zu gestalten und zu vergüten. Zudem sollen die dualen akademischen Ausbildungswege und damit die Bedeutung der Professionalität in diesen Berufsfeldern gestärkt, die Qualität gesichert und Karriereoptionen für die Beschäftigten eröffnet werden. (S. 31) Gezielten Impulsen zur Fachkräftesicherung will die SPD setzen, um die Ländern beim weiteren Ausbau von Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen und Jugendeinrichtungen zu unterstützen, u.a. durch höhere Ausbildungskapazitäten an Fachschulen und in den entsprechenden Studiengängen sowie existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse. In der Pflege wollen die Sozialdemokrat*innen einen bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmen voranbringen und dafür sorgen, dass sich Pfleger*innen beruflich weiterentwickeln können. Gemeinsam mit den Kirchen will die SPD einen Weg erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen. Zudem soll künftig die Refinanzierung der Pflegeleistungen an die Geltung von Tarifverträgen gebunden sein.(S.28)
Ziel der SPD ist es, alle Beschäftigungsverhältnisse in die soziale Sicherung einzubeziehen, dabei soll es Übergänge für bestehende Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Rentner*innen geben. (S.28)
Zur Förderung von Frauen und Mädchen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich (MINT) setzt sich die SPD für eine umfassende und koordinierte Förderstrategie ein, um geschlechtsbezogene Barrieren insbesondere für digitalisierungsbezogene Unternehmensgründungen abzubauen, damit Frauen einen relevanten Anteil an Start-ups und großen Tech-Unternehmen haben. (S.42)
Die Quotenregelung für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen will die SPD auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ausweiten und mit wirksamen Sanktionen versehen. (S. 42). Darüber hinaus will sie die Blockade der Women-on-Board-Richtlinie in der EU lösen. (S. 43) Da für sie Gleichberechtigung ist auch eine Frage der politischen Repräsentation ist, setzt sie sich für Paritätsgesetze für den Bundestag, die Länder und Kommunen ein, damit alle Geschlechter in gleichem Maße an politischen Entscheidungen beteiligt sind.(S. 42)
Weil die Gesundheitsforschung, Ausbildung und Versorgungspraxis sich zumeist an Daten von weißen, männlichen erwachsenen Probanden orientiert, will die SPD Programme, die die Besonderheiten verschiedener Altersgruppen und Geschlechter berücksichtigen. (S.17)
Damit alle Bürger*innen dieselben Chancen und Möglichkeiten will die SPD die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz modernisieren. (S. 45)
Wir schaffen ein Recht auf Weiterbildung und beruflichen Neustart in allen Lebensphasen. (…) Wer Bildungszeit oder Bildungsteilzeit beantragt, erhält ein Recht, sich von seinem Beruf freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Bildungszeiten werden wir mit einer finanziellen Förderung ausgestalten, die Lohneinbußen während der Weiterbildung oder Umschulung angemessen kompensiert – und zwar lange genug, um anerkannte Abschlüsse zu erwerben. Bei den Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme werden wir diejenigen unterstützen, die die Mittel nicht oder nicht vollständig aus eigener Tasche aufbringen können. (S. 31)
Um berufliche und akademische Bildung besser zu verzahnen, werden wir das duale Studium besser fördern. Den Weg der Gebührenfreiheit bei der Aufstiegsfortbildung setzen wir fort. (S. 31)
Wir werden einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einführen. Grundsätzlich sollen Beschäftigte bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten können, wenn es die Tätigkeit erlaubt. (…) auch im Homeoffice müssen Arbeits- und Ruhezeiten gelten, die Arbeitszeit muss jeden Tag vollständig erfasst werden und es braucht ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten, auf technische Ausstattung sowie guten Unfallversicherungsschutz. Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht zur Einführung und bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Der Grundsatz der Freiwilligkeit der mobilen Arbeit für Arbeitnehmer*innen ist für uns Voraussetzung. (S. 29)
Die Zielsetzung einer algorithmischen Entscheidung muss klar und überprüfbar definiert sein. Hierfür brauchen wir eine stringente Regulierung und Aufsicht. (S.15) Wir wollen verantwortungsvolle Künstliche Intelligenzen (KI) und Algorithmen, die vorurteilsfrei programmiert sind und auf diskriminierungsfreien Datenlagen basieren. Dies soll regelmäßig geprüft und zertifiziert werden. (S.42)
Mit der Digitalisierung wird Arbeit immer häufiger ortsunabhängig erledigt oder über Plattformen organisiert. Auch hier müssen Arbeitnehmer*innenrechte unvermindert gültig und wirksam sein. Gewerkschaften sollen ein digitales Zugangsrecht zum „virtuellen“ Betrieb erhalten. (S. 29)
Wir werden das Entgelttransparenzgesetz so weiterentwickeln, dass es Unternehmen und Verwaltungen verpflichtet, Löhne und Gehälter im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und Verfahren festzulegen, mit denen Ungleichheit bei der Entlohnung beseitigt wird, ohne dass sich Betroffene selbst darum kümmern müssen. Wir werden eine entsprechende Regelung auch auf europäischer Ebene vorantreiben. (S.42)
Wir werden die Möglichkeit vereinfachen, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären, damit sie für alle Beschäftigten und Arbeitgeber*innen in einer Branche gelten. Tarifverträge müssen auch weiter gelten, wenn Betriebe aufgespalten und ausgelagert werden. (…) Ein öffentlicher Auftrag darf nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Dazu schaffen wir ein Bundestariftreuegesetz. (S.27)
Unser Ziel sind allgemeinverbindliche Branchentarifverträge. Wir werden über die Pflegemindestlohnkommission eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne verfolgen. Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir einen Weg erarbeiten, ihr Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeits- und Tarifrecht sowie der Betriebsverfassung anzugleichen. (…) Nun werden wir (…) die Refinanzierung der Pflegeleistungen an die Geltung von Tarifverträgen bin-den.(S.28)
Mit gezielten Impulsen zur Fachkräftesicherung werden wir die Länder beim weiteren Ausbau von Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen und Jugendeinrichtungen unterstützen. (…) Dafür werden wir eine attraktive, vergütete und schulgeldfreie Ausbildung schaffen, für mehr Ausbildungskapazitäten an Fachschulen und in den Studiengängen zur sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik sorgen, mehr Karriereoptionen für die Fachkräfte schaffen und Beschäftigungsverhältnisse anstreben, die eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen. (S. 28)
Wir werden zudem unseren Weg fortsetzen, in den Berufen der Gesundheit, Pflege und Erziehung die vollschulischen Ausbildungen dual auszurichten. Damit werden sie kostenfrei und die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Zudem werden wir die dualen akademischen Ausbildungswege und damit die Bedeutung der Professionalität in diesen Berufsfeldern stärken, Qualität sichern und Karriereoptionen für die Beschäftigten eröffnen. (S. 31)
Professionelle Pflege ist ein höchst anspruchsvoller Beruf. Gute Arbeitsbedingungen und vernünftige Löhne sind dafür eine wichtige Grundlage. Maßnahmen zur Überwindung des Personalmangels dürfen nicht dazu führen, dass die Stellen in der Pflege abgewertet werden. (S.18) Wir werden den Vorschlag eines neuen, bundesweiten und einheitlichen Personalbemessungsrahmens voranbringen. Pfleger*innen müssen sich beruflich weiterentwickeln können. (S. 28)
Unser Ziel ist, alle Beschäftigungsverhältnisse in die soziale Sicherung einzubeziehen. Dabei wird es Übergänge für bestehende Arbeitsverhältnisse und Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Rentner*innen geben. (S.28)
Wir (…) setzen uns weiterhin für die Förderung von Frauen und Mädchen im naturwissenschaftlichen und technischen Bereich (MINT) ein. Wir wollen einen besseren Zugang für Frauen zu Gründungskapital und eine umfassende und koordinierte Förderstrategie, um geschlechts-bezogene Barrieren insbesondere für digitalisierungsbezogene Unter-neh-mensgründungen abzubauen. (…) In Start-ups und den großen Tech-Unternehmen wird im buchstäblichen Sinne unsere Zukunft programmiert. Frauen sollen daran einen relevanten Anteil haben. (S.42)
Wir haben bisher eine Quote für Aufsichtsräte eingeführt und geregelt, dass in größeren Vor-ständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten großen Unternehmen mindestens eine Frau vertreten sein muss. (…) Dies werden wir auf alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen ausweiten und wirksame Sanktionen einführen für alle, die sich nicht daran halten. (S. 42). Und wir kämpfen für die Umsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie, das Lösen der Blockade von Women on Board und die Paytransparency Richtlinie in der EU. (S. 43)
Gleichberechtigung ist auch eine Frage der politischen Repräsentation. Darum setzen wir uns für Paritätsgesetze für den Bundestag, die Länder und Kommunen ein, damit alle Geschlechter in gleichem Maße an politischen Entscheidungen beteiligt sind. (S. 42)
Frauen, Männer und Kinder haben besondere gesundheitliche Bedürfnisse, die bei ihrer Gesundheitsversorgung und der Prävention berücksichtigt werden müssen. Doch die Gesundheitsforschung, Ausbildung und Versorgungspraxis orientieren sich zumeist an Daten von weißen, männlichen erwachsenen Probanden– das werden wir ändern. Wir werden darüber hinaus Programme in den Bereichen Prävention und Krankheitsfrüherkennung fördern, die die Besonderheiten verschiedener Altersgruppen und Geschlechter berücksichtigen. (S.17)
Es geht darum, allen Bürger*innen zu garantieren, dass sie dieselben Chancen und Möglichkeiten haben – frei von Diskriminierung. Dafür werden wir die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz modernisieren. (S. 45)
FDP
Mit einem persönlichen Freiraumkonto soll nach den Plänen der FDP unabhängig vom Arbeitgeber das steuer- und abgabenfreie Ansparen für Weiterbildungsangebote und Bildungsauszeiten ermöglicht werden. (S.18) Weiterbildungsangebote sollen familienfreundlicher gestaltet sein, um die Karrierechancen für Frauen zu steigern. (S.32) Non-formale und informell erworbene Kompetenzen sollen leichter anerkannt, Weiterbildungsangebote an Hochschulen und Stipendien geöffnet und mehr Finanzierungsmöglichkeiten wie ein Aufstiegs-BAföG für Teilzeitfortbildungen für ältere Menschen geschaffen werden. (S.18) Berufliche Ausbildung möchte die FDP durchlässiger gestalten und auch in Teilzeit ermöglichen sowie Teilqualifizierungen ausbauen. (S. 20) Außerdem tritt die FDP dafür ein, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser vergegenwärtigen, bei gleichen Funktionen genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen zu berücksichtigen. (S.32)
Mobiles Arbeiten und Home-Office will die FDP nach niederländischem Modell durch eines Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers stärken (S. 32) und den rechtliche Rahmen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, wobei das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung im Home-Office gelten soll (S. 12).
Nach dem Willen der FDP sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihren unternehmensinternen Gender-Pay-Gap auswerten und veröffentlichen, um Transparenz zu schaffen, damit Arbeitgeber und Beschäftigte eigenverantwortlich eine Lösung des Problems herbeiführen können. (S.33)
Die FDP plädiert für die Aufwertung sozialer und personennaher Dienstleistungen. Die Erzieherausbildung soll kostenlos, vergütet und durch hochwertige Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten aufgewertet werden. (S. 16) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege will die FDP durch bedarfsgerechte Personalschlüssel sowie durch mehr Karrierechancen verbessern (S. 39f.). Im Hebammenberuf soll eine Reihe an Maßnahmen eine bessere Vereinbarkeit garantieren (S. 42).
Die Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs will die FDP erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. (S. 34)
Zur Förderung von Mädchen und Frauen im MINT-Bereich fordern die FDP ein gezieltes Maßnahmenpaket. (S.17)
Die FDP will gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung schaffen und strebt deswegen ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen Modernisierung und als sinnvolle Alternative zu Quoten an. (S.33) Sie setzt sich für mehr Vielfalt in Unternehmen sowie im öffentlichen Dienst und damit auch für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Gleiches soll auch für politische Positionen gelten. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen setzt die FDP auf Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) und Selbstverpflichtungen für größere Unternehmen. (S. 32) Zudem fordert die FDP eine zeitlich begrenzte Auszeit für Mitglieder in Vorständen sowie Aufsichtsräten und für andere oberste Führungskräfte. (S.33)
Darüber hinaus soll in einem persönlichen Freiraumkonto unabhängig vom Arbeitgeber das steuer- und abgabenfreie Ansparen für Weiterbildungsangebote und Bildungsauszeiten ermöglicht werden. (S.18)
Zudem soll die Vielzahl von Bildungsangeboten (…) transparent und strukturiert auf einer zentralen digitalen Plattform einsehbar sein. Diese digitale Bildungsarena soll den Zugang zu Weiterbildungen erleichtern und gleichzeitig die Anerkennung informell sowie non-formal erworbener Kompetenzen ermöglichen. (S.18)
Die berufliche Ausbildung selbst wollen wir durchlässiger gestalten. Hierzu wollen wir Teilqualifizierungen ausbauen, die Ausbildungsdauer flexibilisieren, digitale Ausbildungsangebote fördern und verstärkt Teilzeitausbildungen ermöglichen. (S.20)
Außerdem treten wir dafür ein, dass sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besser vergegenwärtigen müssen, bei gleichen Funktionen genauso viele weibliche wie männliche Angestellte für Weiterbildungen zu berücksichtigen. (S.32)
Darüber hinaus soll im Interesse der Rechtssicherheit auch der rechtliche Rahmen von Homeoffice-Arbeit den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und den für mobile Arbeitsplätze geltenden Vorschriften angeglichen werden. (S.12) Wir Freie Demokraten fordern, mobiles Arbeiten und Homeoffice nach niederländischem Vorbild zu stärken. Dabei muss der Arbeitgeber den Antrag von Beschäftigten auf mobiles Arbeiten und Homeoffice prüfen und mit der oder dem Beschäftigten erörtern. Zudem müssen bestehende Vereinbarungen anlassbezogen widerrufen werden können. (…) Bei mobiler Arbeit und im Homeoffice soll das Arbeitsschutzgesetz und nicht die Arbeitsstättenverordnung gelten. (S.32)
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen ihren unternehmensinternen Gender-Pay-Gap auswerten und veröffentlichen. Es sollen sowohl der durchschnittliche als auch der mittlere Verdienstunterschied und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den jeweiligen Gehaltsgruppen angegeben werden. Durch diese Mechanismen wollen wir Transparenz schaffen. Sie ist ein wichtiger Grundstein für die eigenverantwortliche Lösung des Problems durch Arbeitgeber und Beschäftigte. (S.33)
Um die Attraktivität des Erzieherberufs zu stärken, schlagen wir vor, dass die Ausbildung zur Fachkraft im Bereich der frühkindlichen Bildung bundesweit nicht nur schulgeldfrei erfolgt, sondern auch vergütet wird. Qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten werte das Berufsbild von Erzieherinnen und Erziehern spürbar auf. (S.16)
Wir Freie Demokraten wollen (…) wieder mehr Zeit für Zuwendung ermöglichen – durch einen umfassenden Bürokratieabbau, bessere Arbeitsbedingungen und die Nutzung digitaler Potentiale im Pflegebereich. (…) Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bedarfsgerechte Versorgung ein und fordern die Abkehr von reinen Pflegepersonal-Untergrenzen. Pflege muss sich am Bedarf der Menschen orientieren, nicht an starren Regeln. Daher brauchen wir ein Instrument wie die „Pflegepersonal-Regelung 2.0“ und einen ausgewogenen Qualifikationsmix. (…) Darum wollen wir von der Bildung über eine bedarfsgerechte Personalbemessung bis hin zu mehr Karrierechancen dafür sorgen, dass der Beruf wieder attraktiver wird. (…) Wir wollen Pflegenden ihre Berufsbiographie von der Assistenzkraft bis zur Pflegeprofessur selbst in die Hand legen. (…) Wir setzen uns zudem für die Ausweitung von Pflegewissenschaften an den Hochschulen ein, sodass auch ein (duales) Studium für den Pflegebereich das Berufsfeld für neue Personengruppen öffnen kann. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen darf nicht zulasten der Auszubildenden gehen. (…) Zur Berechnung des Pflegeschlüssels sollen Auszubildende künftig nicht mehr herangezogen werden. (S.39)
Wir Freie Demokraten wollen die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. (S.34)
Wir fordern ein gezieltes Maßnahmenpaket für die Förderung von Mädchen und Frauen im MINT-Bereich. (S.17)
Zudem wollen wir gleiche Chancen für Aufstieg durch Leistung schaffen – unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung oder Religion. (S. 32)
Des Weiteren setzen wir uns für eine Untersuchung zur Situation von Frauen in der deutschen Wissenschaft ein – nach dem Vorbild des MIT (Massachusetts-Institut für Technologie) Ende der 1990er Jahre. (S.22)
Wir Freie Demokraten setzen uns für mehr Vielfalt in Unternehmen sowie im öffentlichen Dienst und damit auch für mehr Frauen in Führungspositionen ein. Gleiches soll auch für politische Positionen gelten. Arbeitsmodelle wie geteilte Führung („Jobsharing“ und „Topsharing“) müssen selbstverständlich werden. (…) Statt starrer Quoten setzen wir uns für Selbstverpflichtungen ein, in denen sich größere Unternehmen verpflichten, dass sich der Anteil von Frauen einer Unternehmensebene in der Führung der jeweiligen Ebene widerspiegelt. Für die Vorstandsebene sollten sich Unternehmen ebenfalls zu einer Verbesserung des Frauenanteils verpflichten. (S. 32) Wir Freie Demokraten fordern eine zeitlich begrenzte Auszeit für Mitglieder in Vorständen sowie Aufsichtsräten und für andere oberste Führungskräfte. (S.33) Wir Freie Demokraten wollen in der Arbeitswelt ein ganzheitliches Diversity Management (Management der Vielfalt) als Teil der ökonomischen Modernisierung und als sinnvolle Alternative zu Quoten voranbringen. (S.33)
DIE LINKE
DIE LINKE will einen Weiterbildungsanspruch für alle schaffen und mit einem Weiterqualifizierungsgeld, das 90 Prozent des letzten Gehalts beträgt, das Einkommen während der Weiterbildungszeiten sichern. Fachhochschulen und Universitäten sollen für Beschäftigte in der Industrie geöffnet werden und durch eigene Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Zukunftsberufe und Schlüsselqualifikationen in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften attraktiver gemacht werden. (S.59)
Nach den Plänen DER LINKEN sollen alle Beschäftigten durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt und die Bedingungen per Tarifvertrag oder per Betriebs- / Dienstvereinbarung geregelt werden. Dabei sollen Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung ebenso uneingeschränkt gelten, wie das Recht auf Pausen und auf Feierabend. Beschäftigte sollen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden dürfen. (S.18) Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen nach Auffassung DER LINKEN von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden. (S.97)
Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, will DIE LINKE den Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzen, damit Gewerkschaften für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können. (S.16) Darüber hinaus will sie ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht einführen. (S.103)
Durch ein Bundestariftreuegesetz will DIE LINKE die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließen. (S.17) Tarifbindung soll für alle Unternehmen und Branchen gelten, wofür die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. (S.16)
Insbesondere Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe sollen nach dem Willen DER LINKEN aufgewertet und anständig bezahlt werden. Damit alle von ihrer Arbeit leben können, soll der Niedriglohnsektor abgeschafft werden. Durch die grundsätzliche Umstrukturierung der Wirtschaft soll sie nicht nur nachhaltiger und demokratischer werden, sondern auch die Sorgearbeit (Care-Arbeit) ins Zentrum stellen.(S.102)
Größere Wertschätzung, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen will die DIE LINKE in den Sozial- und Erziehungsberufe. Durchsetzen, u.a. durch Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fortbildung und eine Vertretung im Krankheitsfall. Der Betreuungsschlüssel soll an Personalstärke und Zeitkontingent angepasst werden. Die Ausbildung als Erzieher*in in der frühkindlichen Bildung soll auf Hochschulniveau angehoben werden, aber auch für Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung zugänglich sein. Für die derzeitige Ausbildung zur Erzieher*in soll das Schulgeld abgeschafft und eine Vergütung gezahlt werden, Beschäftigte in der Kindertagespflege sollen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. (S.47)
Minijobs wollen DIE LINKEN in sozial voll abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse überführen und unfreiwillige Teilzeit beenden, in dem alle Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle erhalten. (S.103)
Zumutbare Arbeitsangebote müssen sich nach Auffassung DER LINKEN am Grundsatz »Gute Arbeit« orientieren. (…) Insbesondere sollen Beschäftigten keine Sperrzeiten drohen, wenn sie selbst kündigen oder konkrete Arbeitsangebote ablehnen. (S.26)
Der Spaltung des Ausbildungsmarktes in sogenannte Frauen- und Männerberufe will DIE LINKE durch geschlechtersensible Bildung entgegenwirken und indem Bereiche aufgewertet werden, in denen die Löhne niedrig sind und viele Frauen arbeiten. (S.51)
DIE LINKE spricht sich für eine Frauenquote in Führungspositionen von 50 Prozent jeder Karrierestufe aus und für eine stärkere Teilung von Führungsaufgaben und -positionen durch Jobsharing oder andere Arbeitsmodelle (S.103) sowie die Weiterentwicklung des Professorinnenprogramms zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen weiterentwickeln. (S.54)
Weil in medizinische Forschung und Behandlung von Krankheiten der männliche Körper als Norm gilt, erhalten Frauen nach Auffassung DER LINKEN häufig z.B. Medikamente, die für sie gesundheitsschädlich oder gar lebensgefährlich ist. (S.36) Daher will sie einen geschlechtersensiblen Blick auf Gesundheit und Krankheit in Forschung und Fortbildung fördern. (S.37)
DIE LINKE fordert eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht sowie ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. (113)
Wir schaffen einen Weiterbildungsanspruch für alle und sichern das Einkommen während Weiterbildungszeiten mit einem Weiterbildungsgeld. (S.16) Für die Zeit der Weiterbildung wollen wir ein Weiterqualifizierungsgeld einführen, das 90 Prozent des letzten Gehalts beträgt. Das Weiterbildungsgeld wird anteilig über die Agentur für Arbeit und einen Fonds finanziert, in den Unternehmen einzahlen. (S.59)
Die Fachhochschulen und Universitäten wollen wir für Beschäftigte in der Industrie öffnen und durch eigene Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Zukunftsberufe und Schlüsselqualifikationen in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften attraktiver machen. (S.59)
Alle Beschäftigten sollen durch ein Recht auf Homeoffice einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen können, sofern die Art ihrer Tätigkeit das zulässt. Die Bedingungen für Homeoffice müssen per Tarifvertrag oder per Betriebs- / Dienstvereinbarung geregelt werden. Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung müssen auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten. Recht auf Pausen und Recht auf Feierabend muss es auch im Homeoffice geben! Beschäftigte dürfen jedoch nicht zum Homeoffice verpflichtet werden. (S.18)
Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden. Wir wollen ethische Richtlinien für die Schaffung von Algorithmen. (S.97)
Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können. (S.16)
Ein Bundestariftreuegesetz muss die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Aufträge machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließen. (S.17) Tarifbindung muss für alle Unternehmen und Branchen gelten. Dafür muss die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften gestärkt und dafür müssen Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. (…) (S.16)
Insbesondere Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Den Niedriglohnsektor schaffen wir ab, sodass alle von ihrer Arbeit leben können. (…) Wir wollen unsere Wirtschaft grundsätzlich umstrukturieren. Sie soll nicht nur nachhaltiger und demokratischer werden, sondern die Sorgearbeit (Care-Arbeit) muss ins Zentrum gestellt werden. (…) Durch eine Solidarische Gesundheitsversicherung und eine Solidarische Pflegevollversicherung können wir das finanzieren. (S.102)
Sozial- und Erziehungsberufe müssen aufgewertet werden. Sie verdienen größere Wertschätzung, bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen. Dazu gehören auch die Anrechnung von Vor- und Nachbereitungszeiten so-wie Fortbildung und eine Vertretung im Krankheitsfall. Der Betreuungsschlüssel muss an Personalstärke und Zeitkontingent angepasst werden. Wir wollen die Ausbildung als Erzieher*in in der frühkindlichen Bildung auf Hochschulniveau anheben. Auch Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung sollen Zugang zum Erziehungsberuf haben. Für die derzeitige Ausbildung zur Erzieher*in wollen wir eine Vergütung und die Abschaffung des Schulgeldes, um den Beruf attraktiver zu machen. Beschäftigte in der Kindertagespflege sollen aus prekären Beschäftigungslagen herausgeholt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. (S.47)
Wir fordern die Abschaffung sachgrundloser Befristung und die Überführung von Minijobs in sozial voll abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse. Unfreiwillige Teilzeit wollen wir beenden: Alle Beschäftigten müssen einen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle bekommen. (S.103)
Zumutbare Arbeitsangebote müssen sich am Grundsatz »Gute Arbeit« orientieren. (…) Insbesondere sollen Beschäftigten keine Sperrzeiten drohen, wenn sie selbst kündigen oder konkrete Arbeitsangebote ablehnen. (S.26)
Weil der Ausbildungsmarkt immer noch in sogenannte Frauen- und Männerberufe gespalten ist, sind außerdem die Hürden für Jugendliche groß, eine untypische Berufswahl zu treffen. Dem wollen wir entgegenwirken: durch geschlechtersensible Bildung und indem Bereiche aufgewertet werden, in denen die Löhne niedrig sind und viele Frauen arbeiten. (S.51)
In Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sind Frauen seltener in Führungspositionen vertreten. Das muss sich ändern. Deshalb fordern wir eine Frauenquote in Führungspositionen von 50 Prozent und eine stärkere Teilung von Führungsaufgaben und -positionen durch Jobsharing oder andere Arbeitsmodelle (im Gegensatz zur 30-ProzentQuote der Großen Koalition). (S.103) Frauen stärken: Wir wollen eine 50-prozentige Frauenquote auf jeder Karrierestufe durchsetzen und das Professorinnenprogramm zu einem Programm für die Förderung von Frauen auf allen Karrierestufen weiterentwickeln. (S.54)
Medizinische Forschung und Behandlung von Krankheiten werden durch einen Gender Data Gap (Datenlücke zwischen den Geschlechtern) bestimmt, wobei der männliche Körper als Norm gilt. Dadurch erhalten Frauen häu-fig z.B. eine Behandlung und Dosierung von Medikamenten, die für sie gesundheitsschädlich oder gar lebensgefährlich ist. (S.36) Wir wollen einen geschlechtersensiblen Blick auf Gesundheit und Krankheit in Forschung und Fortbildung fördern. (S.37)
Zudem fordern wir eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. (113)
Bündnis 90/DIE GRÜNE
Bündnis 90/DIE GRÜNE wollen eine Strategie „Frauen in der Digitalisierung“ vorlegen und umsetzen sowie familiengerechte Ausbildungswege für Frauen mit anderem beruflichem Hintergrund als Zugang zur Digitalbranche schaffen. Sie halten freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen für notwendig, um diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und einen gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der digitalen Transformation zu ermöglichen. Bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Investitionen soll der Frauenanteil des Fördermittelnehmers berücksichtigt werden. Für staatliche Institutionen soll Diversität ein Leitprinzip für alle Digitalstrategien sein. (S. 31)
Ein Recht auf mobiles Arbeiten wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN einführen und mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Es soll immer freiwillig genutzt werden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein. (S.43) Algorithmische Entscheidungssysteme sollen transparent und überprüfbar sein, damit nicht diskriminierend wirken. (S.32) Auch Plattformanbieter sollen ihre automatisierten Entscheidungen, Vergleiche oder Preise transparent machen und erklären. (S. 32)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen auf eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit und wollen national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Es soll auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten. Tarifpartner und Unternehmen sollen verpflichtet werden, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen. (S. 45)
Ein Bundestariftreuegesetz soll nach den Plänen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN sicherstellen, dass bei der öffentlichen Vergabe nur Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Zudem sollen Betriebe verpflichtet werden zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind. Außerdem sollen Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. (S.43)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung für Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden. (S.45) Mit einer Fachkräfteoffensive wollen sie für faire Ausbildungsvergütungen, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und gute Arbeitsbedingungen sorgen. Um den Mangel an pädagogischen Fach- und Lehrkräften zu bewältigen soll ein Bund-Länder-Programm hochwertige Quereinstiegsbildung fördern, bestehende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote stärken und gemeinsame Qualitätsstandards sichern. (S.61) U.a. durch bedarfsgerechte Personalbemessung und neue Arbeitszeitmodelle, sowie die Beschränkung der Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich sollen Pflegeberufe attraktiver werden. Zudem soll die soziale Pflegeversicherung verpflichtet werden, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif bezahlen. Das Studium der Pflegewissenschaften und der Pflegepädagogik sowie Forschung in der Pflege sollen finanziell und strukturell unterstützt werden (S.53)
Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen.(S.45)
Das eingeschränkte Berufswahlverhalten junger Menschen wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN durch eine gendersensible Berufsberatung erweitern. (S.45) Mädchen sollen schon in der Grundschule für Digitalthemen begeistert werden und ohne Technikgenderstereotype aufwachsen. Gelingen soll dies durch eine geschlechtersensible Lehre, die gezielte Ansprache von Frauen für MINT-Studiengänge und Ausbildungsberufe sowie mehr Frauen in den Gremien, wo diese Richtungsentscheidungen getroffen werden. (S.31)
Durch Quoten wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN ihr Ziel von 50 Prozent Frauenanteil erreichen. Künftig soll mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen bei Neubesetzung an Frauen gehen. (…) Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen sollen bei Neubesetzungen verpflichtend einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent anstreben. Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, Ministerien und Behörden sollen mit klaren Plänen für paritätische Betriebsstrukturen als gutes Beispiel vorangehen. Auch die Wirtschaftsförderung soll geschlechtergerechter ausgestaltet werden. (S.27) Mit Hilfe einer paritätischen Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen und durch bessere Arbeitsbedingungen wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine höhere Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien des Gesundheitswesens erreichen. (S. 52)
Nach Auffassung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN bedarf es im Bund eines Paritätsgesetzes. Darüber hinaus sollen weitere Maßnahmen und Angebote Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von Politik erleichtern. (S. 76)
Sicherstellen wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit, die in der medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt und in der Ausbildung verankert werden sollen. (S.52)
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll nach dem Willen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur obersten Bundesbehörde aufgewertet werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen. Ihre Leitung soll als Antidiskriminierungsbeauftragte*r vom Deutschen Bundestag gewählt werden. (S.71) Das AGG soll zu einem Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickelt werden, das ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt und strenge Kriterien für den Einsatz von algorithmischen und automatischen Entscheidungen festlegt. (S.71)
Deshalb werden wir eine Strategie „Frauen in der Digitalisierung“ vorlegen und umsetzen. (…) Darüber hinaus fördern wir familiengerechte Ausbildungswege für Frauen mit anderem beruflichem Hintergrund als Zugang zur Digitalbranche. (…) Freiwillige und verpflichtende Maßnahmen für die Unternehmen sind notwendig, um diskriminierungsfreie Arbeitsplätze und einen gleichberechtigten Zugang zu Gestaltungspositionen in der digitalen Transformation zu ermöglichen. Bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Investitionen muss der Frauenanteil einer Organisation bzw. eines Start-ups berücksichtigt werden. Für staatliche Institutionen soll Diversität ein Leitprinzip für alle Digitalstrategien sein. (S. 31)
Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe gelegenen Co-WorkingSpace stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein. (S.43)
Wir wollen daher Qualitätskriterien sowie die europäischen Anstrengungen für Transparenz und Überprüfbarkeit vorantreiben, damit algorithmische Entscheidungssysteme nicht diskriminierend wirken. Wir setzen uns ein für einen nach Risiken abgestuften europäischen Ordnungsrahmen für den Einsatz automatischer Systeme, klare Regeln zur Nachvollziehbarkeit, zum Datenschutz, zum Arbeitsrecht und zur Datenqualität, um Kontrolle und Haftung, aber auch Rechtssicherheit für betroffene Betriebe zu ermöglichen. (S.32)
Auch Plattformanbieter müssen ihre automatisierten Entscheidungen, Vergleiche oder Preise transparent machen und erklären können. (S. 32)
Deswegen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit ein und werden national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten (…) Deshalb werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen. (S. 45)
Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz.. (…) Wir wollen Betriebe verpflichten zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind. (S.43)
Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. (S.43)
Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, insbesondere in Form besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. (S.45)
Für die wichtige Arbeit, die Erzieher*innen, Lehrkräfte und andere Pädagog*innen im Bildungssystem und in der Jugendhilfe leisten, brauchen sie einen guten Lohn und gute Arbeitsbedingungen. Mit einer wirkungsvollen Fachkräfteoffensive wollen wir zudem für faire Ausbildungsvergütungen, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und gute Arbeitsbedingungen sorgen, dabei darf die Ausbildung zum Erzieherinnenberuf nicht am Schulgeld scheitern. Um den Mangel an pädagogischen Fach- und Lehrkräften mit gut qualifiziertem Personal nachhaltig bewältigen zu können, wollen wir mit einem Bund-Länder-Programm hochwertige Quereinstiegsbildung fördern, bestehende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote stärken und gemeinsame Qualitätsstandards sichern. (S.61)
Wir wollen durch verbindliche, bedarfsgerechte Personalbemessung – auch in der Langzeitpflege –, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliche Arbeit von Fachkräften, den Abbau unnötiger Bürokratie und die Ermöglichung neuer Arbeitszeitmodelle, etwa der 35-Stunden-Woche in der Pflege bei vollem Lohnausgleich, Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen viele Menschen – ganz neu, weiter oder wieder – gerne in der Pflege arbeiten. Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir beschränken (…). Wir wollen die soziale Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif bezahlen. Um die Attraktivität der Pflegeberufe nachhaltig zu steigern, wollen wir Ausbildung, Selbstorganisation, Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege und ihre Strukturen auf Bundesebene stärken, beispielsweise durch eine Bundespflegekammer und vor allem durch starke Mitspracherechte im Gemeinsamen Bundesausschuss und in anderen Entscheidungsgremien. Das Studium der Pflegewissenschaften und der Pflegepädagogik sowie Forschung in der Pflege wollen wir finanziell und strukturell unterstützen (S.53)
Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen.(S.45)
Das durch enge Rollenerwartungen eingeschränkte Berufswahlverhalten wollen wir durch eine gendersensible Berufsberatung erweitern. (S.45)
Mädchen sollen schon in der Grundschule für Digitalthemen begeistert werden und ohne Technikgenderstereotype aufwachsen. Wir brauchen eine geschlechtersensible Lehre, die gezielte Ansprache von Frauen für MINT-Studiengänge und Ausbildungsberufe sowie mehr Frauen in den Gremien, wo diese Richtungsentscheidungen getroffen werden. (S.31)
Deshalb brauchen wir Quoten, die wirklich die kritische Masse herstellen, um zu unserem Ziel von 50 Prozent Frauenanteil zu gelangen. So soll zukünftig verpflichtend mindestens ein Drittel der Vorstandssitze größerer und börsennotierter Unternehmen bei Neubesetzung an Frauen gehen. (…) Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen sollen bei Neubesetzungen verpflichtend einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent anstreben. Unternehmen, die in der Hand des Bundes sind oder an denen der Bund beteiligt ist, Ministerien und Behörden sollen mit klaren Plänen für paritätische Betriebsstrukturen als gutes Beispiel vorangehen. (…) In Ministerien, Verwaltungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunalen Verbänden und kommunalen Unternehmen werden perspektivisch ebenfalls 50 Prozent Frauen in Führungspositionen angestrebt. Die Wirtschaftsförderung wollen wir geschlechtergerechter ausgestalten und Frauen dort, wo sie unterrepräsentiert sind, mit gezielten Maßnahmen fördern (…). (S.27)
Mit Hilfe einer paritätischen Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen und durch bessere Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens. (S. 52)
Wir setzen uns daher auch im Bund für ein Paritätsgesetz ein und werden entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen. Um Frauen das politische Engagement zu erleichtern, braucht es auch Maßnahmen und Angebote, die Frauen den Einstieg in und die Gestaltung von Politik erleichtern. (S. 76)
Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. (…) Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss sichergestellt, in der medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt und in der Ausbildung verankert werden. (S.52)
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll zur obersten Bundesbehörde aufgewertet werden – mit mehr Personal, Budget und Kompetenzen. Ihre Leitung soll als Antidiskriminierungsbeauftragte*r vom Deutschen Bundestag gewählt werden. (S.71)
Das AGG wollen wir zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, das Schutzlücken endlich schließt, Klagen gegen Diskriminierung für Betroffene vereinfacht und ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt (…). (S.71)
Das bedeutet auch eine Modernisierung des AGG sowie strenge Kriterien für den Einsatz von algorithmischen und automatischen Entscheidungen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung. (S.32)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!
Die Rente spiegelt die Teilhabe am Erwerbsleben wider. Frauen schneiden dabei deutlich schlechter ab als Männer. Häufigere und längere Erwerbsunterbrechungen und damit verbundene Probleme beim Wiedereinstieg, niedrigere Bezahlung in frauendominierten Branchen und ein geringeres Erwerbsvolumen durch häufige Teilzeitbeschäftigung sowie Beschäftigung im Minijobs verringern die Rentenansprüche von Frauen drastisch. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen liegt derzeit bei 53 Prozent.
Daher muss die künftige Bundesregierung muss alles daran setzen, die Rentenlücke endlich zu schließen. Die Frauen im DGB fordern:
Um diese Lücke zu schließen, fordern die Frauen im DGB:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
Nach Angaben der Union fußt die Rentenpolitik von CDU und CSU drei Prinzipien:
1. Wer ein Leben lang gearbeitet hat und Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und soll nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deswegen werden kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt.
2. Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen und mehr sein als nur Armutsbekämpfung.
3. Die Rente muss solide finanziert sein. Sie plädiert für eine gute Wirtschaftspolitik als beste Rentenpolitik, damit möglichst viele Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten. (S.58)
CDU und CSU wollen für eine verlässliche Rente sorgen und kündigen einen Neustart bei der privaten Vorsorge an, damit sie sich mehr lohnt. Zwar soll die gesetzliche Rentenversicherung für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben, doch soll ein Konzept entwickelt werden, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. (S.61)
Nach den Plänen der Union sollen Bezieher staatlicher Transferleistungen sollen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden. (S.60)
Die Rente ist mehr als ein Einkommen im Alter. Sie ist Lohn für Lebensleistung. Für uns gelten dabei drei klare Prinzipien. Erstens: Leistung muss ich lohnen. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. Deshalb haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zweitens: Rente muss ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss immer mehr sein als nur Armutsbekämpfung. Und drittens: Die Rente muss nachhaltig, sicher und solide finanziert sein. (S.58)
Wir sorgen für eine verlässliche Rente und einen Neustart bei der privaten Vorsorge, damit sie sich mehr lohnt. (S.58)
Die beste Rentenpolitik ist eine gute Wirtschaftspolitik. Denn je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten, desto besser ist es für die Rente. Das haben die letzten zehn Jahre gezeigt, die im ganzen Land zu deutlichen Rentensteigerungen geführt haben. (S.58)
Wir stehen für eine zukunftsfeste Alterssicherung auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rentenversicherung wird dabei für die meisten Menschen die zentrale Säule bleiben. Wir wollen ein Rentenrecht, das Generationengerechtigkeit sichert und Leistungen sowie Lasten fair und nachvollziehbar verteilt. (S.59)
Wir wollen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden. (S.60)
Wir wollen ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. Dafür kann eine Generationenrente für eine Altersvorsorge von Geburt an ein guter Baustein sein. Wir werden prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds - mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann. Unser Ziel ist es, mit einem attraktiven Instrumentenmix, Altersarmut wirksam zu vermeiden. (S.61)
SPD
Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten dürfen sich nach Auffassung der SPD künftig nicht mehr negativ auf die Rente auswirken und Altersarmut begründen. Daher soll die Rente geschlechtergerecht ausgestaltet sein (S. 35).
Die gesetzliche Rente will die SPD stärken und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent gewährleisten, zudem sollen auch Selbstständige, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. (S. 35) Eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters lehnt die SPD ab. (S.35)
Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein. Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen und von dem erworbenen Lebensstandard nicht erheblich einzubüßen. Zentrale Grundlage dafür bleibt für uns die gesetzliche Rentenversicherung mit ihren verlässlichen Leistungen und ihrer solidarischen Finanzierung. (S.35)
Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent. Sollten sich weitere Spielräume ergeben, werden wir sie nutzen. (S.35)
Wir lehnen eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab, weil sie für viele, die nicht länger arbeiten können, eine Rentenkürzung bedeutet und ungerecht ist. (S.35)
Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. (S. 35)
Wir wollen eine geschlechtergerechte Rente. Unterschiedliche Arbeitszeiten und familienbedingte Tätigkeiten bei den Renten werden wir gerechter behandeln. (S. 35)
FDP
Die Altersvorsorge will die FDP nach einem Baukastenprinzip mit flexibel kombinierten Anteilen an gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge regeln (S.87) und u.a. eine gesetzliche Aktienrente einführen (S.88) und die betriebliche Altersvorsorge stärken. Zudem plädiert die FDP für ein Altersvorsorge-Depot (S.88).
Das Renteneintrittsalter soll nach Vorstellungen der FDP nach schwedischem Vorbild flexibel gestaltet werden. (S.87) Die Zuverdienstgrenze will die FDP abschaffen und Teilrenten ermöglichen. (S.87). Darüber hinaus plant sie eine Basis-Rente mit einem Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung einzuführen. (S.89)
Das Rentensplitting möchte die FDP erleichtern und ermöglichen, Rentenpunkte auch befristet zwischen Paaren zu splitten. (S.87)
Wir Freie Demokraten wollen die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. So können Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge je nach Lebenslage flexibel kombiniert und an moderne Lebensläufe angepasst werden. (S.87)
Wir Freie Demokraten wollen das Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild flexibilisieren. (S.87)
Wir Freie Demokraten wollen das Rentensplitting erleichtern und stärker bekannt machen.(…) Es muss zudem jederzeit möglich sein, Rentenpunkte auch für befristete Zeiträume zu splitten. Das muss für verheiratete, verpartnerte und auch für unverheiratete Eltern möglich sein. Partner sollen flexibel über die Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit und damit auch über die Rentenansprüche entscheiden können. (S. 87)
Wir Freie Demokraten fordern die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. (S.88)
Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. (S.89)
DIE LINKE
Mit einer Rente nach Mindestentgeltpunkten. (S.81) will DIE LINKE erreichen, dass Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro erhalten.(S.24)
Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege sollen höher bewertet und für jedes Kind drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden, wobei dies diese Verbesserung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuern finanziert werden soll. (S.24) Zusätzliche Rentenansprüche aus ihrer Pflegetätigkeit sollen auch pflegende Angehörige erwerben. (S.24)
Eine rechtliche Korrektur der Lücken bei der Rentenüberleitung bleibt nach Auffassung DR LINKEN notwendig, vor allem für Frauen, die in den Gesundheitswesen gearbeitet haben, mithelfende Ehefrauen oder in der DDR Geschiedene. Angemessene Entschädigungszahlungen betrachtet die DIE LINKE als einen Weg, diese Ansprüche wenigstens zum Teil anzuerkennen. (S.81)
Für Zeiten des Niedriglohns wollen wir generell für alle Beschäftigten in Ost wie West eine Hochwertung der Rente einführen. Darum wollen wir die Rente nach Mindestentgeltpunkten. (S.81) Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro.(S.24)
Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege bewerten wir höher, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. Für jedes Kind werden drei Entgeltpunkte – zurzeit gibt es über102 Euro sogenannter Mütterrente – auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. (…) Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuern finanziert werden. (S.24)
Alle pflegenden Angehörigen erwerben zusätzliche Rentenansprüche aus ihrer Pflegetätigkeit für die gesamte Dauer der Pflegesituation, auch im Pflegegrad 1, nach Erreichen der Regelaltersgrenze und ohne Kürzung, wenn zusätzlich professionelle Pflegedienste genutzt werden. Die Leistungsbeträge werden angehoben. (S.24)
Bei der Überleitung ins bundesdeutsche Recht kam es zu Lücken oder gar Streichungen. (…) Vor allem Frauen sind betroffen, gerade wenn sie beispielsweise im Gesundheitswesen gearbeitet haben, mithelfende Ehefrauen waren oder in der DDR geschieden wurden. (…) Eine rechtliche Korrektur der Rentenüberleitung bleibt notwendig. Auch angemessene Entschädigungszahlungen können ein Weg sein, diese Ansprüche wenigstens zum Teil endlich anzuerkennen. (S.81)
B 90/DIE GRÜNEN
Ziel von B 90/DIE GRÜNEN ist eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen– von der Berufswahl bis zur Rente. (S. 45) Für sie hat die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent eine hohe Priorität. (S.67)
Die Grundrente wollen B 90/DIE GRÜNEN zu einer Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Darüber hinaus soll eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage eingeführt werden.(S. 48)
Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der Berufswahl bis zur Rente. (S. 45)
Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. (S.67)
Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Wir führen darüber hinaus eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. (S. 48)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!
Neben Maßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben fördern, müssen Fehlanreize im Steuersystem beseitigt werden. Derzeit fördert das Ehegattensplitting Ehen mit höheren und ungleich verteilten Einkommen, es lässt die (geringfügige) Teilzeitbeschäftigung von Frauen wirtschaftlich sinnvoll erscheine. Dazu trägt auch die Steuerklassenkombination III/V bei, die zudem Transferleistungen für Frauen (z.B. Elterngeld, Kurzarbeitsgeld) aufgrund ihrer Orientierung am Nettolohn besonders gering ausfallen lässt. Ehen, in denen Partner*innen ähnliche Erwerbseinkommen erzielen, profitieren nicht vom Ehegattensplitting, das gilt auch für unverheiratete Paare.
Die neue Bundesregierung muss die Fehlanreize, die Frauen von einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit abhalten endlich abschaffen. Deshalb fordern die Frauen im DGB:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
CDU und CSU halten am Ehegattensplitting fest und wollen unabhängig davon zusätzliche Ansätze entwickeln, um Kinder positiv zu berücksichtigen. Perspektivisch soll der volle Grundfreibetrag auch für Kinder gelten, als Einstieg in ein Kindersplitting. Für Alleinerziehende soll der steuerliche Entlastungsbetrag (derzeit 4.008 Euro) perspektivisch auf 5.000 Euro erhöht werden. (S.72)
Den Solidaritätszuschlag wollen CDU und CSU schrittweise für alle abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einführung neuer Substanzsteuern wie der Vermögensteuer oder der Erhöhung der Erbschaftssteuer lehnen sie ab. (S.37) Die Wirkungen der sogenannten kalten Progression sollen auch künftig ausgeglichen werden, indem der Einkommensteuertarif regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst wird. (S.71)
Wir halten am Ehegattensplitting fest und wollen unabhängig davon zusätzlich Ansätze entwickeln, um Kinder positiv zu berücksichtigen. (…) Perspektivisch streben wir den vollen Grundfreibetrag für Kinder an und finden damit den Einstieg in ein Kindersplitting. (S. 72)
Wir haben auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.008 Euro verdoppelt. Wir wollen ihn perspektivisch auf 5.000 Euro weiter erhöhen. (S.72)
Wir werden den Solidaritätszuschlag für alle schrittweise abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Wir treten entschieden allen Überlegungen zur Einführung neuer Substanzsteuern wie der Vermögensteuer oder der Erhöhung der Erbschaftssteuer entgegen. (S.37)
Wir werden auch künftig die Wirkungen der sogenannten kalten Progression ausgleichen, indem wir den Einkommensteuertarif regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anpassen. (S.71)
SPD
Stärker auf Partnerschaftlichkeit ausrichten will die SPD das Steuerrecht stärker und gleichzeitig die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen zwischen den Eheleuten gerecht verteilen. Für neu geschlossene Ehen soll das Ehegattensplitting geändert, für bestehende Ehen ein Wahlrecht eingeführt werden. (S.23)
Nach dem Willen der SPD soll eine Einkommensteuerreform kleine und mittlere Einkommen besserstellen und im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranziehen. Wer besonders viel verdient, soll mit einem Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer herangezogen werden, bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr. (S.22)
Die Vermögensteuer will die SPD wieder in Kraft setzen. (S. 23)
Das werden wir ändern und das Steuerrecht stärker auf Partnerschaftlichkeit ausrichten sowie die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen zwischen den Eheleuten gerecht verteilen. (…) Wir werden das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen ändern. (…) Für bestehende Ehen werden wir zudem ein Wahlrecht einführen. (S.23)
Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Für diejenigen, die besonders viel verdienen, halten wir zudem an dem Aufschlag von drei Prozentpunkten zur Einkommensteuer fest. Er soll künftig bei Verheirateten für den zu versteuernden Einkommensanteil oberhalb von 500.000 Euro im Jahr, bei Ledigen ab 250.000 Euro im Jahr gelten. (S.22)
Wir wollen die Vermögensteuer wieder in Kraft setzen, auch um die Finanzkraft der Länder für wichtige Zukunftsaufgaben zu verbessern. (S. 23)
FDP
Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften hält die FDP fest.(S.40) Familien und Alleinerziehende will sie entlasten. Dazu soll der Kinder und Auszubildendenfreibetrag sowie der Freibetrag für Alleinerziehende angehoben werden. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen will die FDP verbessern. (S.41)
Die FDP fordert eine steuerliche Entlastung der Bürger*nnen. Unter dem Namen „Chancentarif“ will sie einen fairen Tarif bei der Einkommensteuer einführen. Der Spitzensteuersatz soll erst ab 90.000 Euro Einkommen greifen (S. 11). Zudem will die FDP künftig Steuergutschriften nutzen, um Freibeträge besser für niedrige und mittlere Einkommen wirken zu lassen.(S. 41).
Eine Verschärfung der Erbschaftssteuer lehnt die FDP ab.(S.11)
Wir Freie Demokraten wollen Familien und Alleinerziehende entlasten. Dazu wollen wir den Kinder und Auszubildendenfreibetrag sowie den Freibetrag für Alleinerziehende anheben. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen wollen wir verbessern. (S.40)
Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften wollen wir festhalten. Ebenso kann es sinnvoll sein, künftig stärker mit - von der Steuerschuld abzuziehenden - zu arbeiten. Dadurch wirken Freibeträge besser für die niedrigen und mittleren Einkommen. (S.41)
Dazu wollen wir den Spitzensteuersatz schrittweise „nach rechts verschieben“ – mit dem Ziel, dass dieser erst ab einem Einkommen von 90.000 Euro greift. Dadurch wird der Steuertarif für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich gestreckt. (S.11)
Umso wichtiger ist es, Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei den Steuern und Abgaben nachhaltig und deutlich zu entlasten. Wir lehnen auch eine weitere Verschärfung der Erbschaftsteuer ab. (S.11)
DIE LINKE
Das Ehegattensplitting will DIE LINKE mit sozialverträglichen Übergangsregelungen durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzt, wobei das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein soll. (S.88)
Alle zu versteuernden Einkommen unter 14.400 Euro sollen nach Auffassung DER LINKEN steuerfrei bleiben, der Steuerverlauf soll abgeflacht werden. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr soll der Steuersatz 53 Prozent betragen.(S:88)
Eine gesonderter Reichensteuer plant die DIE LINKE in zwei Stufen: 60 Prozent für Einkommen oberhalb der aktuellen Reichensteuergrenze von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen. Einkommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. (S.88)
Das Ehegattensplitting wird mit sozialverträglichen Übergangsregelungen durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzt. Dabei muss das nicht ausgeschöpfte steuerliche Existenzminimum zwischen Eheleuten bzw. Lebenspartner*innen übertragbar sein. (S.88)
Alle zu versteuernden Einkommen unter 14.400 Euro im Jahr bleiben steuerfrei. Der Steuerverlauf wird abgeflacht. Gerade mittlere Einkommen profitieren, da ein höherer Freibetrag bedeutet, dass nur auf das darüber hinaus gehende Einkommen überhaupt Steuern gezahlt werden müssen. (…) Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr beträgt der Steuersatz 53 Prozent. (…) Der durchschnittliche Steuersatz für 70.000 Euro Einkommen liegt bei circa 30 Prozent. Wir sehen zwei Stufen einer gesonderten Reichensteuer vor: 60 Prozent für Einkommen oberhalb der aktuellen Reichensteuergrenze von 260.533 Euro und 75 Prozent für Einkommen oberhalb von 1 Million Euro zu versteuerndem Einkommen. Ein-kommen aus Kapitalerträgen sollen nicht weiter bevorzugt werden, sondern nach denselben Sätzen versteuert werden wie alle Einkommen. (S.88)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Für neu geschlossene Ehen wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll das Faktorverfahren zur Regel und die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. Verheiratete sollen wählen können, ob sie sich einzeln veranlagen lassen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen. Alleinerziehende sollen mit einer Steuergutschrift entlastet werden. (S. 48)
Nach den Plänen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN soll der Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöht werden, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Gegenzug soll Spitzensteuersatz moderat steigen. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare sehen Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent vor, ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro soll eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent folgen. (S. 37)
Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. (…) Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift. (S. 48)
Heute tragen die obersten 10 Prozent der Einkommen über Steuern und Abgaben relativ weniger bei als die mittleren Einkommen. Das ändern wir, indem wir den Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöhen, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Im Gegenzug wollen wir den Spitzensteuersatz moderat anheben. Ab einem Einkommen von 100.000 Euro für Alleinstehende und 200.000 Euro für Paare wird eine neue Stufe mit einem Steuersatz von 45 Prozent eingeführt. Ab einem Einkommen von 250.000 bzw. 500.000 Euro folgt eine weitere Stufe mit einem Spitzensteuersatz von 48 Prozent. (S. 37)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!
Jede dritte Frau erlebt in ihrem Leben in Deutschland physische und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Zahl zeigt: Gewalt an Frauen ist kein Randphänomen. Frauen aller Schichten und Altersgruppen sind davon betroffen – ob Zuhause, auf der Straße oder im Büro. Auch im Netz nehmen der Hass gegen Frauen und antifeministische Angriffe zu. Strukturen gegen Gewalt an Frauen sind chronisch unterfinanziert und decken nicht den tatsächlichen Bedarf ab. Der Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf auch auf europäischer und internationaler Ebene.
Die neue Bundesregierung muss dieser Entwicklung entschieden entgegentreten und deutliche Zeichen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt an Frauen setzen. Die Frauen im DGB fordern:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
CDU und CSU halten den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und streben mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten an. Sie sollen eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik, woraus Lagebilder und Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden sollen.
Den Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt soll nach den Plänen der Union künftig flächendeckend das Angebot erhalten, Spuren vertraulich und gerichtsfest dokumentieren zu lassen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. (S.110)
Wir stehen an der Seite der Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und all jenen, die davon bedroht sind. Ihrem Schutz müssen wir uns als gesamte Gesellschaft verpflichtet fühlen. (S.110)
Wir brauchen mehr Transparenz über frauenfeindliche Straftaten. Deshalb wollen wir, dass diese eigens in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden. Daraus müssen Lagebilder erstellt und Handlungsansätze für die Polizei abgeleitet werden. (S.110)
Den Opfern von sexualisierter oder häuslicher Gewalt soll flächendeckend angeboten werden, die Spuren vertraulich und gerichtsfest dokumentieren zu lassen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. (S.110)
SPD
Um häusliche Gewalt und Gewalt am Arbeitsplatz wirksam zu bekämpfen, will die SPD die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit aller verantwortlichen Institutionen verbessern und das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen entsprechend der Istanbul-Konvention weiterentwickelt werden sowie ein Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz geschaffen werden. (S.43)
Zur Verfolgung von Morden an Frauen plädiert die SPD für die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Femizide. Nachdrücklich will die gegen Antifeminismus und Sexismus vorgehen (S.58) und bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere gegen Menschenhandel. (S. 51)
Die SPD will die ILO-Konvention C 190 (S. 43) und sich für eine EU-weite Ratifizierung der Istanbul-Konvention einsetzten (S. 58).
Um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, werden wir die rechtlichen Grundlagen für eine wirksame Strafverfolgung und die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen verbessern. (S.43)
Entsprechend unserer Verpflichtungen aus der „Istanbul-Konvention“ werden wir das Hilfesystem aus Beratungsstellen, Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen weiterentwickeln und die internationalen Vereinbarungen zum Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz (ILO Konvention 190) umsetzen. (S.43)
Für von Gewalt betroffene Frauen führen wir einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz ein. Wir werden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Femizide einrichten. (S. 43)
Gleichzeitig werden wir nachdrücklich gegen (….) Antifeminismus, Sexismus und LSBTIQ*-Feindlichkeit vorgehen. (S. 45)
Wir bekämpfen organisierte Kriminalität, insbesondere den Menschenhandel (…). (S. 51)
FDP
Zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen will die FDP die Istanbul-Konvention umfassen und wirksam umsetzen, eine anonyme und kostenlose Spurensicherung ermöglichen, Polizei und Justiz nach einheitliche Standards aus- und weiterbilden, Frauenhausplätzen bedarfsgerecht ausbauen und bundeseinheitlich finanzieren. (S. 52). Auch präventive und repressive Täter- und Täterinnenarbeit sollen ausgebaut und institutionalisiert werden.
Zudem sollen Opfer von Straftaten im Internet ihren Rechten gestärkt werden (S. 49).
Wir Freie Demokraten fordern, dass die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, umfassend und wirksam umgesetzt wird. (…) Wir wollen Betroffenen anzeigeunabhängig, kostenlos und anonym die Spurensicherung bei sexueller oder sexualisierter Gewalt ermöglichen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Polizei und Justiz müssen nach gemeinsamen Standards aus- und weitergebildet werden. Wir setzen uns für einen bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhausplätzen, eine bundesweit einheitliche Finanzierung sowie ein nationales Online-Register ein. Informationen über Hilfsangebote zu häuslicher Gewalt sollen standardmäßig beim Besuch der Frauenärztin oder des Frauenarztes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem wollen wir eine besser ausgebaute und institutionalisierte präventive und sowie repressive Täter- und Täterinnenarbeit. (S.52)
DIE LINKE
Den Mord an Frauen, weil sie Frauen sind, will DIE LINKE als Femizid bezeichnen. Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme will sie ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten mit Hilfe einer bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung von Frauenhausplätzen in ausreichender Zahl und Fachberatungsstellen, an der sich der Bund beteiligt. (S.104) Beratungsstellen sollen leicht zugänglich sein – unabhängig von körperlicher Beeinträchtigung, dem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation der Betroffenen. (S.121) Die Istanbul-Konvention will DIE LINKE konsequent und vollständig umsetzen. (S.104)
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft muss aus Sicht DER LINKEN bekämpft werden, ohne die Betroffenen zu kriminalisieren und zu stigmatisieren. Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung sollen unabhängig von der Aussagebereitschaft des Opfers ebenso gewährt werden wir Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe sowie Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangeboten. (S.105)
Den Mord an Frauen, weil sie Frauen sind, nennen wir Femizid. (…) Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen sowie bedarfsgerechten Schutz und qualifizierte Hilfe in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen. Beratungsstellen müssen leicht zugänglich sein – unabhängig von körperlicher Beeinträchtigung, dem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation der Betroffenen. (S.121)
Die Istanbul-Konvention (…) muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungen wollen wir zurücknehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird. Strukturen des Gewaltschutzes und Hilfesysteme wollen wir ausbauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausstatten. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Pauschalfinanzierung, an der sich der Bund beteiligt. (S.104)
Um die Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen braucht es endlich eine Vollfinanzierung von Frauenberatungsstellen und -notrufen, ausreichend Frauenhausplätze und Präventionsprogramme für gewalttätige Männer. (S.121)
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft müssen bekämpft werden, ohne die Betroffenen zu kriminalisieren und zu stigmatisieren! (…) Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung müssen unabhängig von der Bereitschaft des Opfers, als Zeug*in in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden. Für die Betroffenen fordern wir Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangeboten. (S.105)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Für Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist geschlechtsspezifische Gewalt eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. (S.79) Aus ihrer Sicht beschreibt die Istanbul-Konvention die notwendigen Maßnahmen, zu denen auch eine Erweiterung der Kriminalstatistik gehört, um das Ausmaß von in Deutschland verübten Femiziden und anderen Straftaten, die aus Frauenhass begangen werden, zu erfassen.
Zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechterspezifischer Gewalt streben Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Evaluation und Novellierung des Gewaltschutzgesetzes an. Gewaltbetroffene Frauen sollen bei Bedarf einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können, Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert werden. (S.79)
Um deutlich mehr Frauenhausplätze zu schaffen, wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt über eine Geldleistung des Bundes Betroffene unabhängig von ihrem Einkommen absichern und den Zugang erleichtern. Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechter gestellt werden. (S. 81)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel auflegen und die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöhen, um die Strafverfolgung der Täter*innen zu erleichtern. (S.81)
Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, die vor allem Frauen betrifft, ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. (S.79)
Mit der Istanbul-Konvention haben wir ein Instrument an der Hand, das die notwendigen Maßnahmen beschreibt. Dazu gehört auch eine Erweiterung der Kriminalstatistik, damit das Ausmaß von in Deutschland verübten Femiziden und anderen Straftaten, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert erfasst wird und diese Taten systematisch als Hasskriminalität eingestuft werden. (S.79)
Zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechterspezifischer Gewalt muss das Gewaltschutzgesetz evaluiert und novelliert werden. Gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehemanns oder Partners abhängt, sollen einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten können. Polizei und Justiz müssen im Umgang mit Betroffenen sexualisierter Gewalt umfassend geschult und sensibilisiert sein. (S.79)
Deshalb müssen deutlich mehr Frauenhausplätze geschaffen werden, auch im ländlichen Raum. (…) Mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sichern wir über eine Geldleistung des Bundes Betroffene unabhängig von ihrem Einkommen ab und verbessern den Zugang zu Schutzeinrichtungen und deren Angeboten für alle Frauen. (…) Für die Aufenthaltszeit in einem Frauenhaus sollen Betroffene, die Sozialleistungen erhalten, nicht schlechter gestellt werden. (S. 81)
Dazu wollen wir auch einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel auflegen. (…) Stattdessen würden ihre Anzeige- und Aussagebereitschaft durch ein dauerhaftes Bleiberecht erhöht und die Strafverfolgung der Täter*innen würde erleichtert. (S.81)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!
Die Pandemie hat gezeigt: Auch wenn Frauen in besonders hohem Maß durch die Krise und ihre Auswirkungen belastet waren, sind ihre Anliegen gerade in der Politik zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens und zur Überwindung der Krisenfolgen vielfach unbeachtet geblieben. Dabei bedarf es grundsätzlich und gerade in der Krise einer Geschlechterperspektive in der Haushalts-, Finanz- oder Investitionspolitik. Insbesondere Konjunkturprogramme müssen daraufhin überprüft werden, ob sie für Frauen und Männer gleichermaßen wirksam sind.
Die neue Bundesregierung darf Geschlechtergerechtigkeit nicht Nischenthema behandeln, sondern muss sie als ein politisches Leitbild und als Querschnittsaufgabe begreifen und umsetzen. Die Frauen im DGB fordern daher:
DER PARTEIENCHECK*
CDU/CSU
Mit dem Ziel einer modernen Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Kompetenzen und Stärken entfalten und ihren Interessen nachgehen können, wollen CDU und CSU die Situation von Frauen in allen Politikfeldern in den Blick nehmen und dort nachsteuern, wo Rahmenbedingungen verbessert werden müssen. (S. 78f)
Wir wollen eine moderne Gesellschaft, in der Frauen und Männer gleichberechtigt ihre Kompetenzen und Stärken entfalten und ihren Interessen nachgehen können. Frauen und Männer sollen gleichberechtigte Wertschätzung erfahren, wenn sie sich in der Familie, im Beruf oder im Ehrenamt engagieren. Deshalb wollen wir die Situation von Frauen in allen Politikfeldern in den Blick nehmen und dort nachsteuern, wo Rahmenbedingungen verbessert werden müssen. (S. 78f)
SPD
Um die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030 zu erreichen, plädiert die SPD für ein Jahrzehnt der Gleichstellung, in dem Gleichstellung als Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und als Querschnittsaufgabe die alle Bereiche und Politikfelder durchzieht, was auch eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik einschließt. (S.43) Auch Vergabekriterien für öffentliche Beschaffungen sollen auch auf Geschlechtergerechtigkeit ausgerichtet sein (S.19).
Die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung soll verbindlich umgesetzt und für alle Politikbereiche weiterentwickelt, die EU-Gleichstellungsstrategie umgesetzt werden (S:43).
Wir wollen ein Jahrzehnt der Gleichstellung. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Sie ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche durchziehen muss: Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Bildungs- und Rechtspolitik – aber auch Haushalts- und Finanzpolitik. Dies schließt eine geschlechtergerechte Haushaltssteuerung mit ein. (S.43)
Wir wollen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030 erreichen. Dazu werden wir die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung zu einem verbindlichen Fahrplan mit konkreten und wirksamen Maßnahmen für alle Politikbereiche weiterentwickeln. Und wir kämpfen für die Umsetzung der EU-Gleichstellungsstrategie. (S. 43)
FDP
Die FDP betont ihren Einsatz für einen liberalen Feminismus, der auf der Rechtsgleichheit aller Geschlechter aufbaut und die Selbstbestimmung aller Individuen frei von gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen aufgrund ihres gewählten oder biologischen Geschlechts anstrebt. (S.51)
Wir Freie Demokraten stehen für einen liberalen Feminismus, der auf der Rechtsgleichheit aller Geschlechter aufbaut und für alle Individuen Freiheits- und Entfaltungsräume erweitern will. Der liberale Feminismus strebt die Selbstbestimmung aller Individuen frei von gesellschaftlichen Rollenzuschreibungen aufgrund ihres gewählten oder biologischen Geschlechts an. (S.51)
DIE LINKE
DIE LINKE will die Sozial- und Haushaltspolitik auf ihre Geschlechtergerechtigkeit geprüft und entsprechend verändern im Sinne eines Gender-Budgeting. (S.104)
Die Sozial- und Haushaltspolitik muss auf ihre Geschlechtergerechtigkeit geprüft und entsprechend verändert werden im Sinne eines Gender-Budgeting. (S.104)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Bündnis 90/DIE GRÜNEN wollen Deutschland zum Spitzenreiter bei den öffentlichen Investitionen machen und in diesem Jahrzehnt pro Jahr 50 Milliarden Euro zusätzlich investieren, die auch dem Gender Budgeting unterliegen sollen. (S.24) Der Bundeshaushalt sollen nachhaltiger, gerechter und transparenter werden, das Gender Budgeting eine konsequente Berücksichtigung und Einbeziehung von Gleichstellungsaspekten bei finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen bewirken. (S.37) Auch die Vergabe öffentlicher Aufträge soll Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. (S.78)
Mit einem Gender-Check wollen Bündnis 90/DIE GRÜNEN alle Maßnahme und Gesetz überprüfen, in wie fern sie die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringen oder ihr entgegenstehen. (S.78)
Nach Vorstellung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN soll die Bundesstiftung Gleichstellung einer effektiven, verlässlich finanzierten und unabhängigen Institution ausgebaut werden, die gesichertes Wissen bereitstellt und wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zugänglich macht. Eine verbindliche Gleichberechtigungsstrategie soll ressortübergreifend arbeiten und die Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. (S.78)
Bündnis 90/DIE GRÜNEN streben eine feministische Regierung an, in der Menschen aller Geschlechter gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten. (S. 78)
Wir wollen, dass Deutschland bei den öffentlichen Investitionen im Vergleich der Industrieländer vom Nachzügler zum Spitzenreiter wird und in diesem Jahrzehnt pro Jahr 50 Milliarden Euro zusätzlich investieren. Diese Investitionen sollen auch dem Gender Budgeting unterliegen. (S.24)
Wir wollen den Bundeshaushalt nachhaltiger, gerechter und transparenter machen. (…) Mit dem Gender Budgeting erreichen wir eine konsequente Berücksichtigung und Einbeziehung von Gleichstellungsaspekten bei finanz- und haushaltspolitischen Entscheidungen. Das macht den Haushalt gerechter. (S.37)
Die Vergabe öffentlicher Aufträge soll auch Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. (S.78)
Mit einem Gender-Check wollen wir prüfen, ob eine Maßnahme oder ein Gesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter voranbringt, und dort, wo es ihr entgegensteht, dementsprechend eingreifen. (S.78)
Die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung werden wir zu einer effektiven, verlässlich finanzierten und unabhängigen Institution ausbauen, die gesichertes Wissen zu den Lebenslagen aller Geschlechter bereitstellt und wirksame Maßnahmen für Gleichberechtigung entwickelt, bündelt und für Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zugänglich macht. (S.78)
Wir brauchen eine verbindliche Gleichberechtigungsstrategie, die alle Lebens- und Politikbereiche umfasst, ressortübergreifend arbeitet und die Erkenntnisse in umsetzbare Ziele übersetzt. Es wird Zeit für eine feministische Regierung, in der Menschen aller Geschlechter gleichermaßen für Geschlechtergerechtigkeit eintreten. (S.78)
Die sogenannte Alternative für Deutschland ist nicht normal
Die DGB-Gewerkschaften stehen für Demokratie, Gleichberechtigung, Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland, Europa und der Welt und damit im klaren Widerspruch zur AfD, die eine „mit der extremen Rechten eng verwobene Rechtsaußenpartei mit rechtspopulistischer Agitationsweise“ ist. Der DGB nennt daher die AfD nicht in einem Atemzug mit demokratischen Parteien, um nicht zur Verharmlosung ihrer völkisch-autoritären Positionen und ihrer im Kern demokratiefeindlichen Strategien und Handlungen beizutragen. Mit demokratischer Normalität hat das Wahlprogramm der AfD nichts zu tun – auch wenn sie mit ihrem Programmtitel „Deutschland. Aber normal“ den gegenteiligen Anschein zu wecken versucht.
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus gefährden den sozialen Zusammenhalt und sind eine ernsthafte Bedrohung unseres demokratischen und sozialen Gemeinwesens in Deutschland und Europa. Dagegen gilt es, klar Position zu beziehen! Für Demokrat*innen gilt: Nicht wegschauen, sondern handeln und sich einmischen! Das heißt aber auch, dass wir uns inhaltlich mit der AfD und ihrer Aufstellung für die Bundestagswahl auseinandersetzen müssen. Eine DGB-Studie: Die Afd vor der Bundestagswahl 2021 | DGB zum Wahlprogramm der AfD der Wissenschaftler Alexander Häusler und Rainer Roeser beleuchtet auch das Familien- und Frauenbild der AfD (S.24). Aber Vorsicht: Einzelne Programmpunkte der AfD mögen auf den ersten Blick durchaus gut klingen. Bei der Lektüre ihres Programms darf aber der Kontext nicht aus dem Blick geraten. Die Partei fungiert als politisches Sammelbecken, das überschattet ist von rechtsextremistisch beeinflussten Grundhaltungen und einem rechtspopulistischen Habitus. Deshalb sagen wir: Keine Stimme den Rechten!