ESF-SPRL
Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ ist mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 in Kraft getreten“. Ziel dieser gemeinsamen Initiative des BMAS, DGB und der BDA ist es, die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu stärken und eine nachhaltige Personalpolitik und Unternehmenskultur zu fördern.
In den Betrieben sollen Weiterbildungsstrukturen und die gleichberechtigte, existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt gestärkt werden, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter*innen weiter zu entwickeln.
Infos zur Richtlinie und zum ersten Förderaufruf (22.06. bis 31.08.2022) erhalten Sie auf der Webseite, der Seite des ESF Plus und im Bundesanzeiger.
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