DGB
Es ist an der Zeit, dass Arbeitszeiten endlich zu allen Lebenslagen passen, finden die Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund. Damit Frauen nicht länger in der Teilzeitfalle steckenbleiben und Männer sich mehr Zeit für Familienaufgaben nehmen, fordern sie von der Bundesregierung, die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zügig voranzubringen.
DGB-Stellungnahmen
Wie der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften den vom Bundeskabinett am 13. Juni 2018 beschlossenen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts beurteilen, haben sie in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht.
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit Weiterentwicklung des Teilzeitrechts: überfällig und unzureichend - vom 02. Mai 2018.
DGB / Simone M. Neumann
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veranschaulicht die geplanten Regelungen, die jetzt im Deutschen Bundestag beraten werden müssen.
Pressemitteilung: Kabinett stimmt für neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit
Der Entwurf war bereits der zweite Regelungsvorschlag, nachdem das Gesetz in der letzten Legislaturperiode am Widerstand der Arbeitgeber und der Unions-Fraktionen gescheitert war: Auch zu diesem Regelungsvorschlag hatten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften Stellung genommen:
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf der Bundesregierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts Erster Schritt auf dem Weg zur Anpassung des Teilzeitrechts an die Bedarfe und Bedürfnisse der Beschäftigten - vom 16. Januar 2017.
Weiterführende Informationen
Aufruf Reform Teilzeitrecht
Dass die gewerkschaftlichen Forderungen über die Verbands- und Organisationsgrenzen hinweg von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis getragen werden, zeigt der Aufruf „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“, mit dem der Deutsche Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Deutschen Frauenrat (DF), dem Sozialverband Deutschland (SoVD), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie Deutschland, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), dem Verband berufstätiger Mütter (VBM), dem Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) bereits im Februar 2017 an die Öffentlichkeit gegangen war:
Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!
Wer mehr über die gewerkschaftlichen Anforderungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts wissen möchte, ist hier bei den "FAQ's: Unfreiwillige Teilzeit" richtig.
Broschüre: „Weiterentwicklung des Teilzeitrechts“
DGB / Colourbox
Statistiken/Grafiken
Warum der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit ( --> Brückenteilzeit) und bessere Bedingungen für die Aufstockung der Arbeitszeit vor allem aus gleichstellungspolitischer Perspektive wichtig ist, verrät der Blick auf die Teilzeitquoten erwerbstätiger Frauen und Männer. Der Bruch im Erwerbsverlauf und die Retraditionalisierung der Geschlechterarrangements erfolgt mit der Geburt des ersten Kindes – mit häufig schwerwiegenden Konsequenzen für das Erwerbseinkommen, die beruflichen Perspektiven und die Alterssicherung der Frauen.
Dass diese Arrangements und die ungleiche Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeitszeiten zwischen den Geschlechtern den Wünschen vieler Frauen und Männer nicht entsprechen, zeigt sich im WSI-Genderdatenportal (dort gibt es noch weitere Grafiken zum Thema Arbeitszeit) oder hier:
WSI
Unsere Positionen
Mit dem Beschluss B006 hat der 21. Ordentliche DGB-Bundeskongress unter der Überschrift „Umverteilen statt vereinbaren – Arbeitszeitpolitik ist Verteilungspolitik“ den vielfältigen „gaps“ den Kampf angesagt: Arbeitszeit-, Entgelt-, Sorgearbeits- und Rentenlücke müssen endlich geschlossen werden!
Bei den Themen Arbeitszeit und Vereinbarkeit von Privatem und Beruf warten die Gewerkschaften nicht ab, bis die Politik für ein gutes Angebot sorgt: Sie haben ganz konkret, im Rahmen des tarifvertraglich Möglichen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erkämpft. Doch der Staat bleibt in der Pflicht. Der DGB redet „klartext“.