Deutschland hat den Mindestlohn!
Was in vielen europäischen Staaten schon lange Praxis ist, ist nun auch bei uns Gesetz: Seit dem 1. Januar 2015 gilt der
gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Damit steigen insbesondere die Einkommen von Arbeitnehmenden in den
ostdeutschen Bundesländern, von geringfügig Beschäftigten – und vor allem von Frauen. Denn zwei Drittel der
Erwerbstätigen im Niedriglohnsektor sind weiblich.
Mit dem Mindestlohn die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verringern!
Der Mindestlohn muss gesetzeskonform umgesetzt und wirksam kontrolliert werden. Denn dank der Einführung des
Mindestlohns hat jede vierte erwerbstätige Frau Anspruch auf eine Lohnerhöhung.
Mit dem Mindestlohn die Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen verbessern!
Ein wichtiger Schritt ist getan! Weitere müssen folgen, denn: Häufig fallen bei erwerbstätigen Frauen niedrige Stundenlöhne
und ein geringes Arbeitsvolumen zusammen. Immer mehr Frauen sind berufstätig – aber viel zu oft in unfreiwilliger und
geringer Teilzeit. Sollen sich die Einkommen von Frauen und ihre Aufstiegschancen verbessern, müssen sie ihre Arbeitszeiten
den jeweiligen Lebensphasen anpassen können!
Der Mindestlohn kann nur der Anfang sein!
Wir brauchen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben! Am
internationalen Frauentag 2015 setzen die Gewerkschaften dafür ein Zeichen und fordern:
Wir wollen bessere Rahmenbedingungen für eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen über alle Lebensphasen
hinweg. Deswegen: Heute für morgen Zeichen setzen!