Deutscher Gewerkschaftsbund

Grundrente aus Frauenperspektive

Lebensleistung verdient Respekt!

DGB

Die DGB Frauen haben die Grundrente aus gleichstellungspolitischer Sicht lange gefordert. Sie stellt einen wichtigen Baustein in der eigenständigen Alterssicherung von Frauen dar. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte Ende Mai 2019 einen Entwurf für ein Gesetz zur Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vor. Der DGB unterstützte und befürwortete diesen Entwurf. Auf die Einführung einer Grundrente hatten sich SPD und CDU/CSU in ihrem Koalitionsvertrag von 2017 geeinigt. Größter Unterschied zu den Vorgaben des Koalitionsvertrages war, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in seinem Grundrentenmodell keine Bedürftigkeitsprüfung vorsieht. Anfang 2020 lag der Gesetzentwurf für eine Grundrente auf dem Tisch, am 19. Februar 2020 wurde die Grundrente durch das Kabinett beschlossen. "Im Ergebnis ein akzeptabler Kompromiss", beurteilte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, den Grundrenten-Beschluss. Dem Kompromiss waren also monatelange Diskussionen vorausgegangen. Wie aber sieht die Grundrente letztendlich aus?

Wie sieht die Grundrente aus?

Von der Grundrente profitieren ab dem 1. Januar 2021 Menschen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege gezahlt haben. Bereits ab 33 Jahren kann eine Grundrente zumindest anteilig gewährt werden. Sowohl Neurentner_innen, als auch diejenigen, die schon in Rente sind, bekommen die Grundrente.

Damit wird die Lebenssituation von rund 1,3 Millionen Menschen mit niedrigen Renten verbessert. Vor allem Frauen und Beschäftigte aus Ostdeutschland werden aufgrund ihrer Erwerbsbiografien und niedrigeren Rentenansprüchen von der Grundrente profitieren.

Die Grundrente sollen nur Versicherte mit insgesamt geringen Einkommen erhalten. Dafür soll eine automatische Einkommensprüfung über die Finanzämtern erfolgen. Der Einkommensfreibetrag beträgt für Alleinstehende monatlich 1.250 Euro und 1.950 Euro für Paare. Grundlage der Einkommensprüfung ist das zu versteuernde Einkommen (etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension, oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge).

Überdies werden mit der Grundrente neue Freibeträge im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung eingeführt.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die einzelnen Beitrags-Monate werden nur aufgewertet, wenn das Einkommen in dem Monat wenigstens 30 Prozent des Durchschnittseinkommens betrug, was im Monat 0,025 bzw. im Jahr 0,3 Entgeltpunkten entspricht. Die Grundrente entspricht dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) einem Zuschlag von maximal 0,35 Rentenpunkten pro Jahr für bis zu 35 Jahre, womit der Zuschlag bis zu 12,25 Entgeltpunkte betragen kann. Die Rente mit dem Zuschlag zusammen entspricht in diesen Zeiten dann bis zu 80 Prozent des Durchschnittseinkommens. Anspruchsberechtigte, die 33 bis 35 Jahre haben, bekommen den Zuschlag ansteigend gestaffelt. Der höchstmögliche Zuschlag liegt bei 404,86 Euro brutto. Werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, ergibt das eine maximalen Netto-Zuschlag von 360,73 Euro.

Was bedeutet die Grundrente aus Frauenperspektive?

Frauen arbeiten häufiger im Niedriglohnbereich, üben oft aufgrund von Familienpflichten eine Teilzeitbeschäftigung aus und zahlen somit weniger in die Rentenkasse ein. Die Grundrente trägt dazu bei, ihre Lebensleistung zu würdigen und Altersarmut vorzubeugen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich stets für eine Grundrente ohne jede Bedarfs- und Bedürftigkeitsprüfung sowie ohne Einkommensanrechnung stark gemacht. Nur dies entspräche dem Grundgedanken, Lebensleistung zu honorieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Anerkennung sogar noch vom Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin abhängt. Es ist gleichstellungspolitisch inakzeptabel, dass v.a. Frauen, die ihr Leben lang einer Erwerbsarbeit nachgegangen sind, Kinder betreut oder Angehörige gepflegt haben, auf das Einkommen ihrer Partner_in verwiesen werden. Durch den Verzicht auf die geplante Einkommensprüfung würde die Lebensleistung von Frauen unabhängig von ihrem Haushaltskontext honoriert.

Die Regelungen für die Grundrente müssen transparent, nachvollziehbar und bei der großen Zahl der Berechtigten auch einfach umsetzbar sein. Zudem wäre begrüßenswert, wenn alle Versicherungszeiten angerechnet würden - Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes einschließlich des Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft sollten ebenfalls zu den 33 Jahren zählen.


 

Weiterführende Links:

Einordnung des Grundrenten-Beschluss der DGB Rentenkommission: https://www.rentenkommission.de/-/m78

DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-dgb.pdf?__blob=publicationFile&v=2

DGB-Pressemitteilung zum Beschluss der Grundrente: https://www.dgb.de/-/msS


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