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Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu frauen-, gleichstellungs- und familienpolitischen Themen können Sie hier herunterladen.
Der DGB begrüßt, dass es mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt künftig einfacher werden soll, dagegen vorzugehen. Es sollte eine bürger*innennahe und unkomplizierte Umsetzung geben, damit niedrigschwellig und kostengünstig und auf schnellem Weg gegen digitale Gewalt vorgegangen werden kann. Gleichzeitig bedarf es einer wirkungsvollen Strafverfolgung. Die Stärkung von Betroffenenrechten im digitalen Raum darf nicht dazu führen, dass Bürger*innen sich selbst überlassen werden. Neben den vorgesehenen Maßnahmen sollte u.a. zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht gegen Rechtsverstöße im Sinne des Gesetzes eingeräumt werden. Zudem müssen Beratungsstellen zu digitaler Gewalt genügend Mittel für Informationsangebote und Beratungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Ziele der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Allerdings greift der vorliegende Referentenentwurf zu kurz: Es fehlen u. a. die Freistellung für Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile anlässlich der Geburt eines Kindes und die Erweiterung des Kündigungsschutzes.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass mit der Aufhebung des Verbots der „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch der längst überfällige Schritt erfolgt, Ärztinnen und Ärzte vom Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung zu befreien, wenn sie über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs sachlich informieren. Mit der Aufhebung des § 219a StGB ist als naheliegender Schluss zugleich sicherzustellen, dass laufende Verfahren, die sich auf diese Rechtsgrundlage berufen, unverzüglich nach Inkrafttreten eingestellt werden. Außerdem muss es für Ärztinnen und Ärzte, die auf Grundlage der geltenden Regelung rechtskräftig verurteilt worden sind, einen vollständigen Straferlass geben.
Der DGB begrüßt, dass es mittels Lohntransparenzstandards und Durchsetzungsmechanismen Beschäftigten ermöglicht werden soll, ihr Recht auf gleiches Entgelt geltend zu machen, indem sie mögliche Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts aufdecken, nachweisen und abbauen. Auch geschlechtsspezifische Verzerrungen in Vergütungssystemen und bei der beruflichen Einstufung sollen offengelegt werden, wenn sie die Arbeit von Frauen und Männern nicht geschlechtsneutral bewerten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt alle Vorhaben, die darauf abzielen, Partnerschaftlichkeit in der Sorge- und Hausarbeit zu fördern. Dazu gehört auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Um die Vorgaben der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie zu erfüllen, müssen zahlreiche familienpolitische Regelungen zugunsten der Beschäftigten aktualisiert werden, insbesondere hinsichtlich der Elternzeit, der Pflegezeit und im Bereich des allgemeinen Teilzeitrechts. Vor allem spricht sich der DGB dafür aus, eine zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes einzuführen.
Der Gesetzentwurf für mehr Frauen in Führungspositionen ist auf dem Weg. Ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit – und doch zu verhalten. Erstmals ist eine verbindliche Quote für die Vorstandsebene vorgesehen. Allerdings greift es zu kurz, nur Vorgaben für Quoten auf börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen zu beschränken. Der DGB hätte sich mehr Mut gewünscht.
(Partnerschaftliche) Inanspruchnahme des Elterngelds verbessern – Eltern entlasten! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eröffnet Paaren und Alleinerziehenden praxistauglichere Möglichkeiten, während des Elterngeldbezugs durch Erwerbstätigkeit die Bedingungen für die Sicherung des Familieneinkommens zu verbessern. Allerdings müssen die Regelungen zum Elterngeld angesichts der Corona-Pandemie entfristet werden, damit Verdienstausfälle nicht zu Nachteilen bei der Berechnung des Elterngeldes führen.
Seit den 1990er Jahren hat die Bundesregierung etwa alle zehn Jahre Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen erheben lassen. Künftig soll eine kontinuierliche Erfassung der Zeitverwendungsdaten sichergestellt werden. Dazu ist die gesetzliche Anordnung ihrer Erhebung als Bundesstatistik erforderlich. Der DGB begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als wichtigen Beitrag zur Beschreibung und Analyse gesellschaftlicher Entwicklungen.
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des BMI und des BMFSFJ für ein Gesetz zur Digitalisierung von Familienleistungen sollen im Rahmen der Beantragung und Gewährung familienpolitischer Leistungen die Chancen, die die Digitalisierung bietet, genutzt werden: Verwaltungsleistungen sollen gebündelt und unkompliziert und sicher für Leistungsberechtigte auf elektronischem Wege beantragt werden können. Der DGB begrüßt Anliegen und Zielsetzung des Gesetzes und fordert bei der technischen Umsetzung höchste Priorität für die Sicherheit des Verfahrens sowie die Gewährleistung alternativer Wege der Antragstellung.
Mit der Einführung des Elterngelds als Entgeltersatzleistung und seiner Erweiterung durch das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sind Meilensteine für eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik gesetzt worden. Elterngeld und Elterngeld Plus haben dazu beigetragen, die Erwerbsbiografien von Frauen zu verstetigen und tragen auch dem Wunsch vieler Väter Rechnung, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Das Ende der Fahnenstange ist aber noch nicht erreicht.
Qualifizierung ist das Gebot der Stunde, um in der Transformation und bei der Digitalisierung am Ball zu bleiben. Arbeitgeber, die für ihre Beschäftigten Weiterbildung anbieten, können jetzt von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert die Möglichkeiten erneut.
Der Gesetzentwurf für eine Grundrente liegt endlich auf dem Tisch. Die Grundrente in der vorliegenden Form verbessert die Situation von über einer Million Rentnerinnen und Rentnern mit niedrigen Renten spürbar. Allerdings besteht Nachbesserungsbedarf.
Nach Auffassung des DGB bleibt das Entgelttransparenzgesetz weit hinter den Erfordernissen zurück. Die Evaluation bestätigt jetzt den Handlungsbedarf: Die drei Kernelemente des Gesetzes – Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht – entfalten nicht die beabsichtigte Wirkung. Der DGB fordert Nachbesserungen insbesondere hinsichtlich der hohen Schwellenwerte, der Rolle des individuellen Auskunftsanspruchs und der Verbindlichkeit von Prüfverfahren. Außerdem muss das Gesetz um Sanktionen bei Verletzung der Pflichten und um die Möglichkeit der Verbandsklage ergänzt werden.
Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin oder eines Arztes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleiben grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken und unverhältnismäßige Einschränkungen des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung, der Informationsfreiheit und des Rechts auf freie Wahl einer Ärztin oder eines Arztes bestehen. Der DGB plädiert für eine Haltung, die ein klares Zeichen setzt gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte und fordert die Aufhebung des § 219a StGB.
Gute gesetzliche Rahmenbedingungen für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung fehlen in Deutschland, Reformen sind längst überfällig. Der DGB begrüßt, dass sich die Regierungsparteien mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts auf einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine moderne Arbeitszeitpolitik geeinigt haben. In der konkreten Ausgestaltung bleiben die Instrumente jedoch weit hinter den gewerkschaftlichen Erwartungen zurück. Weitere Reformen müssen folgen.
Der DGB begrüßt das Vorhaben, eine Vaterschaftsfreistellung und ein individuelles Recht auf mindestens vier Monate Elternzeit einzuführen. Damit macht die Kommission deutlich, dass sie die Rechte von Eltern und pflegenden Angehörigen europaweit verbindlich fortentwickeln und Mindeststandards schaffen will.
Solange in Deutschland eine verfestigte Entgeltlücke von rund 21 Prozent zwischen Männern und Frauen besteht, ist der Gesetzgeber gefordert, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter auch hinsichtlich des Entgelts aktiv voranzutreiben. Aufgrund des heftigen Widerstands der Arbeitgeberverbände zielt jedoch der vorliegende Gesetzentwurf nicht auf die Herstellung von „Lohngerechtigkeit“, sondern lediglich auf die Herstellung von „Entgelttransparenz“. Nach Auffassung des DGB bleibt der Entwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierung zu erkennen und zu beseitigen.
Das Mutterschutzgesetz ist einer der wichtigsten Bausteine des deutschen Arbeitsschutz- und Arbeitsrechts, das die Interessen einer besonders schutzbedürftigen Beschäftigtengruppe wahren soll. Der DGB erwartet von den neuen Regelungen einen Bedeutungszuwachs für die beschäftigungsfördernde Ausgestaltung des Mutterschutzes bei Sicherstellung eines umfassenden Gesundheitsschutzes. Die geplanten Regelungen des arbeitszeitlichen Gesundheitsschutzes schießen allerdings über das Ziel der diskriminierungsfreien Teilhabe von schwangeren und stillenden Frauen am Erwerbsleben hinaus und werden dem Ziel eines umfassenden Gesundheitsschutzes nicht gerecht.
Nach über zehn – von Stagnation gekennzeichneten – Jahren der Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft, den Anteil der Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, hat die Politik endlich die Initiative ergriffen, um Quoten und Zielgrößen für Leitungspositionen in der Privatwirtschaft gesetzlich zu verankern. Für den öffentlichen Dienst des Bundes soll die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen ebenfalls vorangetrieben und deren paritätische Vertretung in Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann, geregelt werden. Der DGB begrüßt die Maßnahmen ausdrücklich, mahnt aber wirkungsvollere Regelungen an.
Grundsätzlich sind die Bestrebungen, durch eine Reform des Pflege- und des Familienpflegezeitgesetzes einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege von Familienangehörigen zu leisten, begrüßenswert. Deshalb geht der Referentenentwurf in die richtige Richtung. Den Anforderungen an eine moderne, zukunftsorientierte und geschlechtergerechte Pflegepolitik genügen die geplanten Gesetzesänderungen jedoch nicht.
Bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist die Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen – und eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt und die Sicherung ihrer langfristigen wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Die geplante Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung der Elternzeit tragen zur Verbesserung dieser Bedingungen bei. Mit der Orientierung an der Berufstätigkeit beider Elternteile entsprechen diese Instrumente einer langjährigen Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften.