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Mit der #MeToo-Debatte ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weltweit zum Dauerthema geworden. Und mit der ILO-Konvention 190 wurde nun endlich ein internationales Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt samt Empfehlungen zur Umsetzung in den Nationalstaaten beschlossen, das internationale Mindeststandards regelt und Grenzen setzt. Es setzt ein starkes und weltweit verbindliches „Null-Toleranz“-Signal gegen Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz.
Denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend. Sie kann das Betriebsklima vergiften, die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivieren und krank machen. Trotzdem ist sexuelle Belästigung in den meisten Betrieben kein Thema. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Unternehmen nicht vorkommt. Ungefähr jede/r zweite Beschäftigte hat bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen erlebt. Nur in den seltensten Fällen wird offen darüber gesprochen. Dieses Thema ist viel zu oft noch ein Tabu.
Dabei sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen.
Der DGB-Leitfaden zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zeigt mit vielen Good Practise-Beispielen und einer Muster-Betriebsvereinbarung, wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindert und ein diskriminierungsfreies Betriebsklima geschaffen werden kann.
Der Handlungsleitfaden kann hier heruntergeladen werden:
Weitere Informationen sind auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu finden:
Auf der Website des DGB-Projekts „Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!“ finden sich ebenfalls weitere Informationen zum Thema Sexismus am Arbeitsplatz - was kann ich tun?