Deutscher Gewerkschaftsbund

14.02.2021

Häusliche Gewalt in der Corona-Pandemie

Correctiv liefert exklusive Recherche zu überlasteten Frauenhäusern

Valentinstag ist für viele der Tag der Liebe und Geborgenheit. Die Realität vieler Frauen und Mädchen ist jedoch eine andere: Laut Statistik der Vereinten Nationen erfährt jede Dritte in ihrem Leben Gewalt, das entspricht einer Milliarde Frauen und Mädchen rund um den Globus. Und Gewalt trifft Betroffene sehr oft dort, wo sie geschützt und sicher sein sollten: im eigenen Zuhause.

Wir nutzen den Valentinstag, um auf die Not der Frauen und Kinder aufmerksam zu machen, die z.B. vor Gewalt in der Partnerschaft oder Familie fliehen. Es fehlen Hunderte bis tausende Plätze für Frauen und Kinder in Frauenhäusern, sie werden in Schutzeinrichtungen deshalb abgewiesen. Die Erfahrungen in der Pandemie zeigen zudem, dass der Platzbedarf nach dem jetzigen Lockdown noch einmal steigen wird. Das zeigt eine Recherche des Recherchezentrums CORRECTIV. Die Auswertung findet ihr hier: https://correctiv.org/haeusliche-gewalt/.

Es ist alarmierend, wenn Frauen in Notsituationen abgewiesen werden, nur weil nicht genug Kapazitäten in den Frauenhäusern vorhanden sind. Nur zwei Bundesländer erfüllen die Empfehlungen des Europarates, Schutz für von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zu garantieren.

Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Istanbul-Konvention des Europarates wurde zwar im Juni 2017 von der Bundesrepublik ratifiziert, aber die darin enthaltenen Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt. Die unterzeichnenden Staaten sind verpflichtet, Schutz- und Hilfsdienste für Frauen, die Gewalt erlitten haben, bereitzustellen und Gesetze zu verabschieden, nach denen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verfolgt und bestraft wird.

Die DGB-Frauen fordern deshalb:
  • Kommunale und regionale Strukturen stärken!
    Damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei jeder Betroffenen ankommen, müssen kommunale und regionale Beratungsstrukturen ausgebaut und ihre Finanzierung endlich auf sichere Füße gestellt werden. Dazu gehört auch die dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern für Betroffene häuslicher Gewalt. Um dies sicherzustellen braucht es eine bundesweit einheitliche Regelung.
  • Einen Rechtsanspruch aller Betroffener häuslicher Gewalt implementieren!
    Die Betroffenen brauchen sofortigen, unbürokratischen, barriere- und kostenfreien Zugang zu Schutz und Hilfe, unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunft, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung.
Telefonnummer Gewalt gegen Frauen

DGB Bayern

Das Hilfetelefon st ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützen wir Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte beraten wir anonym und kostenfrei. Die Beratung kann in 17 Sprachen und in Gebärdensprache durchgeführt werden.


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