DGB
Seit 1994 ist der Staat – grundgesetzlich verpflichtet – die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern:
»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«
Klatschen allein reicht nicht! Die Konsequenzen, die aus den Gleichstellungsberichten der Bundesregierung gezogen wurden, können nur erste Schritte sein. Alle Gesetze, Programme und Vorhaben gehören auf den Prüfstand!
Wie so ein Gleichstellungs-Check umgesetzt werden könnte: