Deutscher Gewerkschaftsbund

28.10.2021

Koalitionsverhandlungen - jetzt gleichberechtigt!

Das alles muss auf den Tisch

DGB

Zur Bundestagswahl 2021 haben die Frauen im DGB klare Anforderungen an die Parteien formuliert. Auch die Koalitionsverhandlung begleiten wir mit unseren Forderungen und werben bei den künftigen Regierungsparteien dafür, wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben auf ihre Agenda zu setzen. An erster Stelle stehen dabei für uns eine nachhaltige Gleichstellungspolitik, die partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

 

Teilhabe Erwerbsleben

DGB

Gleichberechtigte Teilhabe im Erwerbsleben sicherstellen

Frauen verdienen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer. Sie arbeiten häufiger in niedrig bezahlten Branchen ohne Tarifbindung, öfter in sozial nicht abgesicherten Minijobs und werden bei der Weiterbildungen und der Vermittlung digitaler Kompetenzen weniger berücksichtigt. Auch beim Aufstieg in Führungspositionen sind Frauen noch immer benachteiligt.

Daher muss die künftige Bundesregierung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben endlich verwirklichen. Um die gleichberechtigte Teilhabe im Erwerbsleben zu sichern, muss Lohngerechtigtkeit hergestellt werden. Dafür müssen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis regelmäßig zu überprüfen und festgestellte Benachteiligungen zu beseitigen. Einen wichtigen Beitrag dazu kann die Pay-Transparency-Richtlinie der EU leisten, die die Bundesregierung engagiert unterstützen muss.

Wichtig ist auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung vor allem in den frauendominierten (sozialen) Dienstleistungsberufen, in denen es auch bessere Ausbildungsbedingungen und Aufstiegschancen für Frauen bedarf. Darüber hinaus müssen die Bemühungen um eine klischeefreie Berufsorientierung verstärkt werden, u.a. um Schülerinnen für ein Ausbildung in für MINT-Berufe zu gewinnen und generellen das MINT-Interesse von Mädchen und jungen Frauen zu fördern.

Besonders in Branchen mit einem hohen Frauenanteil muss die neue Bundesregierung für Verbesserungen sorgen. Die Tarifbindung muss gestärkt werden werden, denn die Mehrheit der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind Frauen. Zudem müssen Frauen die Chance haben, familienbedingte Lücken in der Erwerbsbiografie zu schließen, damit auch für die soziale Absicherung im Alter gesorgt ist. Dazu gehört, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.

Gerade die Arbeitswelt 4.0. muss diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht gestaltet werden. Die Digitalisierung eröffnet Frauen neue Chancen, wenn die neue Bundesregierung durch entsprechende Rahmenbedingungen dafür sorgt, dass Frauen im digitalen Wandel die Aussicht auf neue und bessere Beschäftigungsverhältnisse haben. So müssen z.B. die beruflichen Handlungskompetenzen der Beschäftigten durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Insbesondere der Zugang von Frauen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten muss ausgebaut werden. Neben der Beschäftigungssicherung, sollten Qualifizierungsoffensiven auch ganz gezielt Frauen ansprechen. Und auch der Arbeitsschutz 4.0 muss geschlechtergerecht weiterentwickelt werden, in dem bei Gefährdungsbeurteilungen auch die Perspektive von Frauen berücksichtigt wird.

Jede dritte Frau erlebt in ihrem Leben in Deutschland physische und/oder sexualisierte Gewalt. Diese Zahl zeigt: Gewalt an Frauen ist kein Randphänomen. Frauen aller Schichten und Altersgruppen sind davon betroffen – ob Zuhause, auf der Straße oder im Büro. Auch im Netz nehmen der Hass gegen Frauen und antifeministische Angriffe zu. Strukturen gegen Gewalt an Frauen sind chronisch unterfinanziert und decken nicht den tatsächlichen Bedarf ab. Mit Blick auf die Arbeitswelt muss die neue Bundesregierung insbesondere die ILO-Konvention Nr. 190 zur Beseitigung sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz ratifizieren und umsetzen. Frauen müssen im Erwerbsleben vor Sexismus und Gewalt sicher sein.

 

Nachhaltige Gleichsstellungsstrategie

DGB

Nachhaltige Gleichstellungspolitik

Die Pandemie hat gezeigt: Auch wenn Frauen in besonders hohem Maß durch die Krise und ihre Auswirkungen belastet waren, sind ihre Anliegen gerade in der Politik zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens und zur Überwindung der Krisenfolgen vielfach unbeachtet geblieben. Dabei bedarf es grundsätzlich und gerade in der Krise einer Geschlechterperspektive in der Haushalts-, Finanz- oder Investitionspolitik. Insbesondere Investitionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie für Frauen und Männer gleichermaßen wirksam sind.

Die neue Bundesregierung darf Geschlechtergerechtigkeit nicht Nischenthema behandeln: Das muss als ein politisches Leitbild und als Querschnittsaufgabe begriffen und umgesetzt werden. Um Gleichstellungspolitik nachhaltig zu gestalten, müssen alle Politikbereichen dazu im Rahmen einer verbindlichen und ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beitragen, Regierungsvorhaben und Gesetzgebung müssen einem Gleichstellungs-Check unterzogen werden um zu prüfen, ob und wie sie die Selbstbestimmung von Männern und Frauen und Männern voranbringen.

Nicht zuletzt bei der anstehenden Reform des Wahlrechts müssen die Regularien so gestaltet werden, dass Geschlechterparität hergestellt wird. Denn das Beispiel anderer Länder zeigt: Wo der politische Wille für die gleichberechtigte Teilhabe in eröffnet sich auch ein Weg für dessen rechtliche Umsetzung.

Sorgearbeit verteilen

DGB

Sorgearbeit gerecht aufteilen

Frauen tragen noch immer die Hauptlast der Sorge- und Hausarbeit, egal ob bei der Kinderbetreuung, der Hausarbeit oder der Pflege von Angehörigen. Der Gender Care Gap beträgt 52 Prozent, bei Paaren mit Kindern sogar 83 Prozent. Für das Mehr an Sorge verkürzen Frauen oftmals ihre Erwerbsarbeit. Sie sind häufiger in Teilzeit beschäftigt und sind im Schnitt 8,2 Stunden weniger erwerbstätig als Männer. Die Folgen sind ein niedrigeres Einkommen, weniger berufliche Aufstiegs- und Weiterbildungsperspektiven sowie ein höheres Armutsrisiko.

Deshalb muss die neuen Bundesregierung endlich auch die Rahmenbedingungen für die die gleichberechtigte Aufteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern verbessern. Dazu muss die Kinderbetreuung (auch für Grundschulkinder) zügig ausgebaut werden, so dass sie dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Das Elterngeld muss weiterentwickelt werden, indem die Zahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate ausgeweitet wird. Zudem muss die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige auch in Deutschland endlich umgesetzt werde, u.a. durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zehntägige bezahlte Freistellung des Vaters (bzw. des zweiten Elternteils) rund um die Geburt eines Kindes.

Auch um Pflegebedürftige kümmern sich vor allem Frauen. Sie müssen durch bessere Angebote der Tages und Kurzzeitpflege entlastet werden. Gerade erwerbstätige Pflegende müssen auf eine Lohnersatzleistung zurückgreifen können, wenn sie kurzfristig ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder längerfristig ihre Arbeitszeit reduzieren müssen.

Durch staatliche Zuschüsse müssen haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Familien, insbesondere Alleinerziehende, und Pflegende und Menschen mit Unterstützungsbedarf erschwinglich werden. Sie würden auch dazu beitragen, die prekäre Beschäftigung in diesem Bereich zurückzudrängen, legale Angebote zu stärken und abgesicherte Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen.

 


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