Deutscher Gewerkschaftsbund

17.06.2021

Gleicher Lohn braucht Gewerkschaften!

Equal Pay Needs Trade Unions Kampagne des ETUC

Europäischer Gewerkschaftsbund / ETUC

Der Europäische Gewerkschaftsbund organisierte am 18.06.2021 eine Demonstration und einen europaweiten Flashmob in Brüssel. Anlass war die im März 2021 von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur geschlechtsspezifischen Lohntransparenz.

Der EGB begrüßte den Vorschlag, forderte aber notwendige Änderungen an der Richtlinie. Im Zentrum der Demonstration stand die Forderung: Equal pay needs trade unions! (Gleicher Lohn braucht Gewerkschaften!). Zwei Schritte vom Europäischen Parlament entfernt, forderte der EGB die Abgeordneten auf, diese Forderung zu unterstützen. Die Richtlinie zur Entgelttransparenz darf den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften im Kampf für Lohngleichheit keine Steine in den Weg legen. Schon im März stellte EGB-Generalsekretärin Esther Lynch fest, dass ohne die Gewerkschaften und die richtigen Instrumente der Fortschritt nur schleppend vorangeht. Mit einem Flashmob online und vor Ort zeigten die Gewerkschaftsfrauen europaweit ihre Unterstützung und forderten lautstark: Equal pay, every day!

Der Europäische Gewerkschaftsbund mahnte nicht wiederholt, dass sich der Gender Pay Gap EU-weit nicht vor dem Jahr 2104 schließt, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden – in Deutschland sogar noch später (nämlich erst im Jahr 2121). Mit ihrem Amtsantritt als Kommissionspräsidentin hatte Ursula von der Leyen versprochen, dass Thema Entgelttransparenzrichtlinie in ihren ersten 100 Amtstagen anzugehen. Der EGB hatte die Kommissionspräsidentin daraufhin im September 2020 aufgefordert, ihr Versprechen zu halten. In den folgenden Monaten erhöhte der EGB den Druck und mobilisierte unter anderem durch eine Mitmach-Aktion im Netz („We will NOT wait 101 years für equal pay!“) eine breite Öffentlichkeit.

Am 04. März 2021 war es dann endlich soweit: Die EU-Kommission legte einen Vorschlag für eine Richtlinie für Lohntransparenz vor. Darin enthalten sind Maßnahmen wie das Recht auf Informationen über das Einkommen der Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, eine Berichterstattungspflicht bei einem geschlechtsspezifischen Lohngefälle für größere Unternehmen oder Angaben zum Entgelt bei Stellenausschreibungen. Zudem sind Maßnahmen vorgesehen, mit denen Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt besser durchsetzen können und Entschädigungen bei Lohndiskriminierungen erhalten.

Damit die vorgeschlagene Richtlinie auch Wirkung zeigt, braucht es die Unterstützung der Gewerkschaften im Kampf für Lohngerechtigkeit. Der DGB unterstützt diese Forderung.

 

von Judith Müller

 


 

 

 


 

Die DGB-Frauen schließen sich den Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes an. Mit einem Beitrag zum dem europaweiten Flashmob setzt der DGB ein Zeichen für Lohngerechtigkeit.